Neue Regel ab Juli 2026 macht Widerruf der Rentenbefreiung für Minijobber möglich
Minijobber können künftig einmalig die Befreiung von der Rentenversicherung zurücknehmen
Deutschlandweit tritt ab dem 1. Juli 2026 eine bedeutsame Änderung für geringfügig Beschäftigte in Kraft. Wer bisher die Befreiung von der Rentenversicherung beantragt hat, kann diese Entscheidung einmalig wieder aufheben. Die Neuerung gibt Minijobbern die Chance, ihre soziale Absicherung neu zu gestalten, ohne eine lebenslange Fehlentscheidung tragen zu muessen.
Für 2026 gibt es zudem eine Anhebung der Verdienstgrenze im Minijob. Die monatliche Beitragsgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro, gekoppelt an die Entwicklung des Mindestlohns. Parallel dazu sorgt die neue Regelung zur Rentenbefreiung fuer mehr Flexibilitaet bei der Altersvorsorge.
Wie funktioniert der Widerruf und welche Fristen gelten
Die Aufhebung der Befreiung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber dokumentiert den Eingang und meldet die Aenderung an die Minijob-Zentrale. Die Befreiung gilt als aufgehoben, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Die Wirkung beginnt ab dem Monat nach dem Antrag; eine rückwirkende Aufhebung ist ausgeschlossen.
Wichtig ist: Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung nur einheitlich fuer alle Beschäftigungen. Wer die Aufhebung nutzt, kann sich danach nicht erneut befreien lassen.
Was bedeutet das fuer die Altersvorsorge
Wer Rentenbeiträge zahlt, erwirbt Ansprueche, die im Alter und bei Erwerbsminderung relevant sind. Schon ein Jahr mit einem Minijob und einem Verdienst von 603 Euro kann die gesetzliche Rente nach Angaben der Rentenversicherung um einige Euro pro Monat erhoehen. Ueberdies zaehlen Beitragszeiten als Wartezeiten, und Beitragszahler haben Anspruch auf Leistungen wie Übergangsgeld waehrend Reha-Massnahmen.
- Beitragsverteilung: Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschale Anteile; der Eigenanteil entfällt erst nach erfolgreichem Befreiungsantrag.
- Wiedereintritt: Nach Aufhebung der Befreiung gilt wieder die Rentenversicherungspflicht und der Eigenanteil ist zu leisten.
- Beratung: Die Deutsche Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale raten, vor der Entscheidung Beratung in Anspruch zu nehmen, um Folgen fuer Riester-Foerderung oder Invaliditaetsschutz zu klaeren.
Fuer viele Minijobberinnen und Minijobber bietet die neue Regelung eine wichtige Moeglichkeit zur Korrektur. Arbeitnehmer sollten die Fristen kennen und im Zweifel mit dem Arbeitgeber und den zuständigen Stellen sprechen, um die individuelle Situation richtig einzuschaetzen.

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