newsbezeichnung

Minijob neu geregelt: Ab 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre Krankenversicherungsbefreiung zurücknehmen

10. Juni 2026

Minijobberinnen und Minijobber erhalten neue Wahlmöglichkeit ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich die Regelung für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Deutschland: Wer sich bislang schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig wieder aufheben. Die neue Option schafft für Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich mehr Spielraum, bringt aber zugleich eine endgültige Festlegung mit sich.

Was genau gilt

Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bislang war eine erteilte Befreiung dauerhaft und konnte nicht rückgängig gemacht werden. Die Reform bringt vier wesentliche Punkte:

  • Die Rücknahme der Befreiung muss erneut schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
  • Wer mehrere Minijobs hat, trifft eine einheitliche Entscheidung, die für alle Beschäftigungen gilt.
  • Die Wirkung der Aufhebung gilt nur für die Zukunft; eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.
  • Wer die Befreiung einmal zurücknimmt, kann sich danach nicht erneut befreien lassen.

Was die Beiträge bedeuten

Entscheidet sich eine Person im Minijob für die Versicherungspflicht, fließen 3,6 Prozent des Lohns in die Rentenkasse. Zusammen mit dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent ergibt das einen regulären Beitragssatz von 18,6 Prozent. Das ist mehr als eine formale Zahl: Beitragszeiten werden vollständig anerkannt und erhöhen die Ansprüche im Alter. Bei dauerhafter Befreiung zählen Monate und Entgelt nur anteilig.

Für wen die Änderung wichtig ist

Die Höhe der Verdienstgrenze bleibt bei 603 Euro im Monat, entsprechend 7 236 Euro im Jahr, basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Statistik zeigt, wie viele Menschen betroffen sind: Im Januar 2026 waren in Deutschland rund 7,46 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Besonders verbreitet sind Minijobs in Reinigungsberufen, im Gastgewerbe und im Einzelhandel – Bereiche mit vergleichsweise niedrigen Löhnen, in denen die Frage nach langfristiger Absicherung besonders drängt.

Die praktische Abwägung

Die Reform verschafft Beschäftigten mehr Entscheidungsfreiheit, beseitigt aber nicht das zugrundeliegende Dilemma: Die Wahl zwischen einem etwas höheren Nettoeinkommen heute und besseren Rentenansprüchen morgen bleibt bestehen. Für viele im Niedriglohnbereich ist die Entscheidung eine Abwägung zwischen aktuellem Lebensstandard und langfristiger Altersvorsorge.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die neuen Antragsmodalitäten umsetzen und Beschäftigte transparent über Folgen und Chancen informieren. Für Betroffene gilt: Genau rechnen und die langfristigen Konsequenzen bedenken, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: https:
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - Veröffentlichung: 13.06.2026  - C49640 - [Bildnachweis]