Neue Rentenregel für Minijobs: Befreiung künftig einmalig zurücknehmbar
Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben
Deutschlandweit tritt ab Juli 2026 eine wichtige Änderung für geringfügig Beschäftigte in Kraft: Wer sich bislang von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig einmalig wieder rückgängig machen. Die Regelung schafft Spielraum für Nebenjobber, die ihre spätere Alters- und Sozialabsicherung neu bewerten möchten.
Bereits seit 2013 besteht bei Minijobs grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Der Beitragssatz beträgt im Rahmen dieser Beschäftigungsform 18,6 % des Bruttoentgelts. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen pauschale Anteile, die je nach Beschäftigungsart variieren. Bei Haushaltsnahem Minijob trägt der Arbeitgeber 5 %, die Beschäftigten 13,6 %. Im Gewerbe übernehmen Arbeitgeber in der Regel 15 %, der Eigenanteil der Minijobber liegt bei 3,6 %.
Was ändert sich konkret ab 1. Juli 2026
Nach den aktuellen Informationen der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung können Minijobberinnen und Minijobber die einmal erklärte Befreiung künftig schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber aufheben. Die Aufhebung wirkt erst für die Zukunft und tritt ab dem Monat in Kraft, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Sie ist nicht rückwirkend möglich. Bei mehreren Minijobs gilt die Aufhebung einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse, eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Formaler Ablauf und Fristen
- Der Wunsch auf Aufhebung der Befreiung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingehen.
- Arbeitgeber dokumentieren den Eingang und vermerken die Änderung in den Entgeltunterlagen sowie in der Meldung an die Minijob-Zentrale.
- Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Meldung, gilt die Aufhebung als durchgeführt.
Die Neuregelung schafft damit einen klaren formalen Weg, um wieder rentenversicherungspflichtig zu werden und den Eigenanteil zur Rentenversicherung zu zahlen.
Warum eine Rentenversicherung trotz Minijob sinnvoll sein kann
Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, verzichtet auf den Eigenanteil, mindert damit aber auch seine Ansprüche in der Rentenversicherung. Schon bei einem Monatsverdienst von 603 Euro wirkt sich ein Jahr im Minijob messbar auf die spätere Rente aus: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt der derzeitige Effekt bei etwa 5 Euro monatlich pro Jahr Beschäftigung.
- Vollständige Anrechnung auf die Rente und Erhöhung der Rentenansprüche.
- Mögliche staatliche Förderung privater Altersvorsorge wie Riester, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Anrechnung von Wartezeiten für Rentenansprüche.
- Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
- Anspruch auf Übergangsgeld während medizinischer Reha, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.
Die Minijob-Grenze wurde 2026 von 556 Euro auf 603 Euro angehoben und ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Wer unsicher ist, ob sich eine Aufhebung der Befreiung lohnt, sollte die finanziellen Konsequenzen und die persönlichen Vorsorgeziele prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich vorher umfassend beraten zu lassen.
Die neue Regelung gilt Deutschlandweit und betrifft Millionen geringfügig Beschäftigte, etwa in Gastronomie, Handel und privaten Haushalten. Sie bietet eine einmalige Chance, die Weichen für die eigene Alters- und Sozialabsicherung neu zu stellen.