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Mindestlohn 2026 verschiebt Minijobs – was Beziehende von Arbeitslosengeld I jetzt wissen müssen

28. März 2026

Mindestlohn steigt, Minijobs verschieben sich – auf das Arbeitslosengeld hat das spürbare Folgen

Ab 2026 ändert sich für viele Nebentätigkeiten das Rechenmodell: Der gesetzliche Mindestlohn steigt, damit erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze. Für Beziehende von Arbeitslosengeld I bedeutet das nicht automatisch mehr Netto im Portemonnaie. Die zentrale Ursache ist, dass der anrechnungsfreie Freibetrag beim Arbeitslosengeld nicht parallel wächst. Wer einen Minijob neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I ausübt oder plant, sollte deshalb jetzt genauer rechnen und Meldepflichten beachten.

Was konkret neu wird

Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Aus dieser Anpassung ergibt sich eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro im Monatsdurchschnitt beziehungsweise 7 236 Euro im Jahr. Ab 603,01 Euro beginnt der Übergangsbereich, oft Midijob genannt, der bis 2 000 Euro reicht. Diese Verschiebung ist formal: sozialversicherungsrechtlich kann eine Beschäftigung damit anders eingeordnet werden. Für die Anrechnung beim Arbeitslosengeld I bleibt jedoch der monatliche Freibetrag von 165 Euro maßgeblich.

Warum das für Betroffene wichtig ist

Der höhere Stundenlohn hebt zwar das Bruttoeinkommen bei gleicher Stundenanzahl an, verändert aber nicht automatisch den anrechnungsfreien Anteil gegenüber dem Arbeitslosengeld I. Beispiel: Ein Minijob mit 300 Euro netto monatlich liegt 135 Euro über dem Freibetrag von 165 Euro. Diese 135 Euro werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sodass der tatsächliche Nettozuwachs deutlich kleiner ausfällt als erwartet. Durch die Mindestlohnerhöhung rutschen zudem mehr Beschäftigte näher an oder über die Minijob-Grenze, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Nebeneinkommen das Arbeitslosengeld mindert.

Zentrale Regeln, die weiter gelten

  • Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden: Voraussetzung für den Status arbeitslos bleibt, dass die Nebentätigkeit regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Woche beträgt. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, verliert den Anspruch als Arbeitsloser.
  • Anrechnungsprinzip: Nur der Teil des Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird angerechnet. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen, nicht das Brutto.
  • Meldepflicht: Jede Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden, idealerweise vor Aufnahme oder spätestens am ersten Tag.

Weitere Stolperfallen und Tipps

Netto ist nicht gleich Netto: Lohnsteuer, individuelle Steuerklasse, pauschale Versteuerung von Minijobs oder Rentenversicherungsbeiträge können die Nettohöhe beeinflussen und damit die Anrechnung verändern. Werbungskosten wie Fahrtkosten können das anrechenbare Nebeneinkommen mindern und damit den anrechnungsfreien Betrag in der Praxis erhöhen. Zudem kann ein zusätzlicher Freibetrag greifen, wenn eine Nebenbeschäftigung bereits in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs mindestens zwölf Monate bestand. Dieser zusätzliche Freibetrag orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aus der Nebentätigkeit und beträgt mindestens 165 Euro monatlich.

Praxisempfehlungen

  • Rechnung machen: Vor Aufnahme oder Fortführung eines Minijobs die Nettoentwicklung berechnen und prüfen, wie viel tatsächlich zusätzlich bleibt.
  • Arbeitszeit im Blick behalten: Schwankende Schichtpläne können leicht die 15-Stunden-Grenze pro Kalenderwoche überschreiten.
  • Dokumentieren: Lohnabrechnungen, Fahrtkostenbelege und Nachweise über Vortätigkeiten bereithalten, um Freibeträge zu belegen.
  • Im Zweifel beraten lassen: Bei Unklarheiten das zuständige Vermittlungsteam oder fachkundige Beratungsstellen kontaktieren.

Fazit: Die Erhöhung des Mindestlohns und die damit verbundene Anhebung der Minijob-Grenze sind eine begrüßenswerte Anpassung. Für Beziehende von Arbeitslosengeld I aber machen sie die Nebentätigkeit oft rechnerisch komplizierter. Entscheidend sind die Wochenstunden und die konkrete Nettoabrechnung. Wer 2026 Minijob und Arbeitslosengeld I kombinieren will, sollte die Details genau prüfen und alle Nachweise sauber dokumentieren. Die Änderungen gelten deutschlandweit.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: gegen-hartz.de

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