GKV-Reform bringt Minijobs in Bedrängnis – Arbeitgeberbeitrag soll deutlich steigen
Geplante Reform könnte Minijobs teurer machen und Stellen gefährden
Die Bundesregierung plant tiefgreifende Änderungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassenfinanzen. Laut einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sollen Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte an den allgemeinen Beitragssatz angeglichen werden. Das würde das bisherige Pauschalmodell für Minijobs faktisch beenden und die Lohnnebenkosten für viele Unternehmen erhöhen.
In Berlin präsentierte Gesundheitsministerin Nina Warken einen Entwurf zum GKV Beitragssatz Stabilisierungsgesetz, der neben Beitragsanpassungen auch Leistungskürzungen und Zuzahlungen vorsieht. Experten rechnen mit einem möglichen Defizit der Kassen von bis zu 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr und bis zu rund 40 Milliarden Euro bis 2030, weshalb das Ministerium rasche Maßnahmen für eine langfristige Finanzierungssicherung fordert.
Für Branchen, in denen Minijobs weit verbreitet sind, etwa Gebäudereinigung und Gastronomie, würden die Folgen unmittelbar spürbar sein. Arbeitgeberabgaben, die bislang pauschal bei 13 Prozent lagen, sollen auf das Niveau des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent zuzüglich kassenindividueller Zuschläge angehoben werden. Vertreter der Reinigungsbranche warnen, dass viele Betriebe die Mehrkosten nicht tragen könnten und Stellenabbau drohe. Eine Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung sei in zahlreichen Fällen weder organisatorisch möglich noch von den Beschäftigten gewünscht.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet den Vorschlag deutlich positiver und spricht von einem kleinen, aber richtigen Schritt. Der DGB fordert schon länger eine grundsätzliche Reform der geringfügigen Beschäftigung mit dem Ziel, Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen. Kritiker sehen in der derzeitigen Regelung vor allem eine soziale Falle für viele Frauen, die langfristig Nachteile bei Rente und Absicherung bedeuten kann.
Das Kabinett will den Entwurf zeitnah beraten. In den kommenden Wochen wird die Debatte über die konkrete Ausgestaltung und mögliche Ausnahmeregelungen entscheiden, ob die Reform für mehr Stabilität im Gesundheitswesen sorgt oder erhebliche Belastungen für kleine Betriebe und Minijobber mit sich bringt.
- Was geplant ist: Anhebung der Arbeitgeberabgaben für Minijobs auf allgemeinen Beitragssatz plus Zuschläge.
- Warum es geschieht: Große Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen.
- Wer betroffen ist: Vor allem Arbeitgeber in Reinigung, Gastronomie und personalintensiven Branchen sowie die dort beschäftigten Minijobber.
Weitere Beratungen und mögliche Nachbesserungen werden zeigen, ob Politik und Sozialpartner eine Balance zwischen Finanzstabilität und Beschäftigungssicherung finden.

01. Mai
GKV-Reform bringt Minijobs in Bedrängnis – Arbeitgeberbeitrag soll deutlich steigenMinijobs vor dem Wendepunkt: Steigende Kosten, unsichere Perspektiven
Weiterlesen ⮞

30. April
Ab Juli 2026: Minijobber können einmalige Aufhebung der Rentenbefreiung rückgängig machenKleine Jobs, große Entscheidung – ab Juli kann die Rentenbefreiung zurückgenommen werden
Weiterlesen ⮞

30. April
Immer mehr Beschäftigte nehmen einen Minijob an – deutlicher Anstieg bei Akademikern und ÄlterenNebenjob-Boom: Wenn der Feierabend zur zweiten Schicht wird
Weiterlesen ⮞