Rentenkommission empfiehlt Ende der klassischen Minijobs – Streit in Thüringen entfacht
Rentenkommission empfiehlt Minijob-Pflicht zur Vermeidung von Altersarmut
Thüringen – Die Vorschläge der Rentenkommission, nahezu alle Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, haben in Thüringen eine intensive Debatte ausgelöst. Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) begrüsst den Vorstoß als notwendige Antwort auf drohende Altersarmut. Wer über Jahrzehnte nur geringfügig beschäftigt sei, riskiere später massive Versorgungslücken, so Schenk. Besonders betroffen seien Frauen, die häufiger auf Minijobs angewiesen sind.
Die vorgeschlagene Regelung würde die bisherige Grenze von 603 Euro pro Monat für Minijobs nicht grundsätzlich erhalten. Ausnahmen sollen nach dem Kommissionsvorschlag weitgehend auf Schülerinnen und Schüler beschränkt werden. Ziel ist es, mehr Beschäftigte sozialversicherungspflichtig zu stellen und langfristig die Rentenansprüche zu stärken.
Warnruf aus der CDU vor Jobverlust und Schwarzarbeit
Die CDU im Thüringer Landtag zeigte sich hingegen alarmiert. Fraktionschef Andreas Bühl warnte, eine zu schnelle Einschränkung des Instruments Minijob könne Unternehmen zusätzlich belasten und Beschäftigungschancen verringern. Bühl sieht die Gefahr, dass legale Arbeit zurückgeht und heimische Schwarzarbeit zunimmt, wenn die Reform nicht sorgfältig ausgestaltet wird.
Hintergrund sind die praktischen Folgen: Arbeitnehmer zahlen bislang keine Sozialabgaben, Arbeitgeber leisten eine Pauschale. Eine neue Pflicht zur Rentenversicherung könnte Aushilfstätigkeiten verteuern und für manche Betriebe weniger attraktiv machen.
Zahlen und Perspektiven
Ende des vergangenen Jahres waren in Thüringen rund 124 000 Menschen geringfügig beschäftigt, davon etwa 27 000 im Rentenalter. Befürworter der Reform verweisen auf den Schutz vor Altersarmut und auf eine gerechtere Verteilung von Beitragszeiten. Kritiker betonen betriebswirtschaftliche Mehrkosten und mögliche Arbeitsplatzverluste als Risiko.
Die Diskussion dürfte weiter polarisieren: Auf der einen Seite steht die soziale Absicherung künftiger Rentnerinnen und Rentner, auf der anderen Seite die Sorge um Flexibilität im Arbeitsmarkt und die Existenz kleiner Arbeitgeber. Wie und wann eine mögliche Neuregelung umgesetzt wird, bleibt vorerst offen.

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