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Mehr Minijob, weniger Netto? Wie 2026 der Mindestlohn das Arbeitslosengeld I praktisch verändert

07. März 2026

Minijobgrenze steigt und macht Nebeneinkommen für Empfänger von Arbeitslosengeld I spürbar komplizierter

Seit Anfang 2026 hat der erhöhte gesetzliche Mindestlohn Folgen, die viele Bezieher von Arbeitslosengeld I unmittelbar merken. Die dynamische Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn hebt die monatliche Grenze auf 603 Euro an. Das klingt zunächst nach mehr Spielraum, führt in vielen Fällen aber dazu, dass ein größerer Anteil des Nebenverdienstes auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Wichtigster Orientierungspunkt bleibt der monatliche Freibetrag von 165 Euro netto. Alles, was darüber liegt, kann das Arbeitslosengeld mindern. Weil mit 13,90 Euro Stundenlohn viele Minijobs bei gleicher Stundenzahl mehr einbringen, rutschen häufiger Einkommen in Bereiche, die angerechnet werden. Das Ergebnis: Der nominal höhere Lohn erhöht nicht unbedingt das verfügbare Gesamteinkommen.

Wie die Regeln zusammenwirken

  • 15-Stunden-Grenze: Wer regelmäßig 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, verliert den Status als arbeitslos und damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Maßgeblich ist die tatsächliche Wochenarbeitszeit, nicht ein Monatsdurchschnitt.
  • Anrechnungsregel: 165 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei. Liegt das Nettoeinkommen darüber, wird der Überschuss auf das Arbeitslosengeld I angerechnet.
  • Zusätzlicher Freibetrag: Wer eine Nebenbeschäftigung bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit langfristig ausgeübt hat, kann einen höheren, individuell berechneten Freibetrag erhalten.
  • Mittel- und langfristige Betrachtung: Die Minijob-Grenze gilt als Monats- und Jahresdurchschnitt. Schwankende Arbeitszeiten machen die Jahresbetrachtung relevant.

Warum das in der Praxis häufig ernüchtert

Viele erwarten, dass ein höherer Stundenlohn automatisch zu mehr Geld im Portemonnaie führt. In der Realität zählt jedoch das Nettoeinkommen und die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld. Steigende Minijob-Verdienste führen daher oft dazu, dass der zusätzliche Lohn größtenteils durch die Anrechnung aufgefressen wird. Werbungskosten wie Fahrtkosten können die anrechenbare Summe mindern, deshalb lohnt sich eine sorgfältige Dokumentation.

Worauf Arbeitslosengeld-I-Beziehende jetzt achten sollten

  • Nebenjob immer rechtzeitig melden: Jede Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit vor oder spätestens am Tag der Aufnahme angezeigt werden.
  • Arbeitszeit im Blick behalten: Achten, dass die 15 Stunden pro Woche nicht regelmäßig überschritten werden.
  • Netto-Rechnung machen: Bruttoerhöhungen durch Mindestlohn wirken sich nicht automatisch positiv auf das verfügbare Einkommen aus.
  • Belege sammeln: Fahrtkosten und andere Werbungskosten können sich steuernd auf die Anrechnung auswirken und sollten nachweisbar sein.

Fazit

2026 bringt eine spürbare Verschiebung der Minijob-Grenzen. Für viele Beschäftigte ist das vorteilhaft, für Bezieher von Arbeitslosengeld I bedeutet es jedoch: genau rechnen, melden und dokumentieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass ein vermeintlicher Einkommenszuwachs durch Anrechnung wieder verloren geht.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: gegen-hartz.de

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