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Rentenplus mit Nebenjob: So vermeiden Sie 2025 teure Steuerfallen

30. Mai 2026

Minijob im Alter kann Steuernachzahlungen auslösen

Seit 2023 dürfen reguläre Altersrentnerinnen und Altersrentner grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Doch gerade bei Minijobs lauern 2025 mehrere Fallstricke, die am Jahresende zu unerwarteten Steuer- oder Beitragsforderungen führen können. Wer die Regeln kennt, kann vieles vermeiden und mehr vom Zuverdienst behalten.

Wesentliche Eckdaten für Minijobs 2025

  • Monatliche Verdienstgrenze: maximal 556 Euro
  • Jährliche Verdienstgrenze: maximal 6.672 Euro
  • Steuerlicher Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner

Wichtig zu wissen ist, dass Altersrente und Einkommen aus Minijob beim Finanzamt als Gesamteinkommen betrachtet werden. Überschreitet die Summe den Grundfreibetrag, kann das zu Steuerzahlungen oder Nachforderungen führen.

Worauf Rentnerinnen und Rentner besonders achten sollten

Lohnsteuerabzug im Minijob kann unterschiedlich erfolgen:

  • Pauschale Versteuerung: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von zwei Prozent. Für die Beschäftigte oder den Beschäftigten bleibt der Zuverdienst in der Regel steuerlich unbehelligt und muss meist nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Versteuerung nach Lohnsteuerklasse: Wird der Minijob über die Lohnsteuerkarte abgerechnet, ist der Verdienst steuerpflichtig. Dann drohen bei der Jahreserklärung Nachzahlungen.

Rentenversicherungspflicht: Auch im Rentenalter gilt für Arbeitnehmer im Minijob grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Viele wissen nicht, dass sie sich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber davon befreien lassen können. Das kann netto spürbar mehr Geld bringen.

Besonderheiten bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten

Bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten gelten strengere Regeln:

  • Volle Erwerbsminderung: anrechnungsfrei bis 19.661 Euro brutto im Jahr
  • Teilweise Erwerbsminderung: mindestens 39.322,50 Euro brutto im Jahr, abhängig vom früheren Einkommen kann der Betrag höher liegen

Wichtig: Bei voller EM-Rente ist die erlaubte tägliche Arbeitszeit oft begrenzt, häufig auf maximal drei Stunden. Bei Überschreitung der Grenzen wird der übersteigende Betrag anteilig auf die Rente angerechnet.

Bei Witwen- und Witwerrenten liegt der monatliche anrechnungsfreie Hinzuverdienst 2025 bei 1.076,86 Euro netto. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten entfällt die Anrechnung auf die Witwenrente, in diesem Sterbevierteljahr darf unbegrenzt hinzuverdient werden.

Praktische Tipps, damit der Nebenverdienst nicht zur Last wird

  • Prüfen Sie die Versteuerung: Fragen Sie beim Arbeitgeber nach, ob der Minijob pauschal besteuert wird. Ist das nicht der Fall, sollten Sie die pauschale Abrechnung einfordern, wenn möglich.
  • Rentenversicherung prüfen: Überlegen Sie, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist. Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen.
  • Mehrere Minijobs kombinieren: Mehrere Jobs sind möglich, solange der durchschnittliche Verdienst 556 Euro pro Monat nicht überschreitet. Wird diese Grenze überstiegen, droht Versicherungs- und Beitragspflicht.
  • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen nutzen: Steuer- und beitragsfreie Pauschalen bis zu 840 Euro jährlich für Ehrenamt bzw. bis zu 3.000 Euro für Übungsleiter können zusätzliche Einnahmen schonen.
  • Steuerrücklagen bilden: Legen Sie einen Teil des Zuverdienstes zurück, um mögliche Nachzahlungen abzufedern.
  • Fristen beachten: Selbstdeklarierende Steuerpflichtige sollten die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat in der Regel bis zum 1. März 2027 Zeit.

Wer unsicher ist, findet Unterstützung etwa bei der Minijob-Zentrale oder beim Lohnsteuerhilfeverein. Eine kurze Beratung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und den Zuverdienst steuerlich optimal zu gestalten.

Fazit: Minijob kann die Haushaltskasse aufbessern, aber ohne Prüfung der Versteuerung und Versicherungsfragen bleibt das Risiko für Nachzahlungen bestehen. Informieren, dokumentieren und gegebenenfalls schriftlich handeln sind die besten Schutzmaßnahmen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de

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