Rentenkommission empfahl Pflicht, Regierung bremst: Was Minijobber jetzt wissen müssen
Regierung stoppt vorläufige Einführung verpflichtender Rentenbeiträge für Minijobs
Berlin — Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zur Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs nicht eins zu eins übernommen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, Minijobs grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die bisherige Opt-out-Möglichkeit abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz machte in der ZDF-Sendung Maybrit Illner Spezial deutlich, dass eine vollständige Abschaffung der Minijobs nicht geplant sei und die Vorschläge vielmehr Grundlage für weitere Beratungen bildeten.
Worum ging es in den Vorschlägen?
Im Zentrum der Debatte steht Vorschlag Nummer 26 der Kommission: Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlieren und ohne freiwillige Abwahl in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen würden demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Ziel der Kommission ist es, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren und Übergangsregelungen wie die gesonderte Berechnung im Midijob-Bereich zu vereinfachen.
Konkrete Folgen für Beschäftigte
Derzeit können Minijobberinnen und Minijobber entscheiden, ob sie Rentenbeiträge zahlen möchten. Wer beitragspflichtig ist, bezahlt im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, im Privathaushalt 13,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro läge der Eigenbeitrag heute bei 21,71 Euro; gleichzeitig erhöht sich dadurch die spätere Rente um etwa 5,68 Euro pro Jahr. Würde der Sonderstatus entfallen, müssten viele Minijobberinnen und Minijobber automatisch Beiträge entrichten, steuerliche Privilegien könnten wegfallen und die Einkünfte würden regulär in das zu versteuernde Einkommen eingehen.
Wer wäre besonders betroffen?
Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Viele davon arbeiten im Handel, in Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie im Gastgewerbe. Besonders betroffen wären Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Frauen sowie Grundsicherungsbeziehende, die den Minijob oft als ergänzende Einkommensquelle nutzen.
Kritik von Arbeitgebern und Branchenvertretern
Arbeitgeberverbände reagierten ablehnend. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband warnte vor zusätzlichen Belastungen und einem faktischen Aus für Minijobs in der Branche. Auch Vertreter der Arbeitgeberverbände betonten, dass Minijobs zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts beitrügen und vielfach wichtige Zusatzkräfte für Abend- und Wochenendschichten stellten. Kritik richtete sich auch gegen die Idee, Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler zuzulassen, da viele minderjährige Schülerinnen und Schüler wegen gesetzlicher Vorgaben Schichten in der Gastronomie nicht übernehmen könnten.
Was bedeutet das für Betroffene und den weiteren Prozess?
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind nicht bindend. Sie dienen als Diskussionsgrundlage für die Bundesregierung. Selbst wenn Teile der Vorschläge übernommen würden, wäre eine umfassende Gesetzesänderung Gegenstand weiterer politischer Debatten. Unabhängig davon gilt seit dem 1. Juli 2026 eine Änderung für Minijobberinnen und Minijobber: Wer sich zuvor dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen, kann einmalig in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren und so wieder Rentenansprüche und Wartezeiten erwerben.
Fachleute weisen darauf hin, dass eine Streichung der Privilegien für Minijobs eine stärkere Motivation schaffen könnte, in reguläre Beschäftigung mit mehr Stunden zu wechseln. Andere warnen vor zusätzlichen Belastungen gerade für Branchen, die auf flexible Teilzeitarbeit angewiesen sind. Wie die Bundesregierung letztlich entscheidet, bleibt vorerst offen.