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Minijobs: Zwei Ausnahmemonate erlauben kurzfristig deutlich höhere Einnahmen

11. September 2026

Minijobber dürfen zweimal jährlich vorübergehend mehr verdienen

Für geringfügig Beschäftigte gibt es in Deutschland klare Verdienstgrenzen. Im Jahr 2026 liegt die monatliche Grenze bei 603 Euro, ab Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro. Rechnet man das hoch, sind derzeit 7.236 Euro pro Jahr möglich, ab 2027 rund 7.596 Euro.

Was viele nicht wissen: In Ausnahmesituationen darf diese Grenze kurzfristig überschritten werden. Innerhalb eines beliebigen Zeitraums von zwölf Monaten dürfen Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten jeweils bis zu doppelt so viel verdienen, also bis zu 1.206 Euro (bei der Grenze von 603 Euro). Dadurch steigt der mögliche Jahresverdienst unter den beschriebenen Bedingungen vorübergehend auf bis zu 8.442 Euro.

Wichtig sind zwei Voraussetzungen: Das Mehrverdienen muss gelegentlich und unvorhersehbar auftreten. Das bedeutet, die höheren Monatsgehälter dürfen nicht planbar oder saisonal wiederkehrend sein. Typische legitime Gründe sind kurzfristige Krankheitsvertretungen, überraschende Produktionsspitzen oder unvorhergesehene Auftragsschwankungen. Geplante Überstunden, langfristig vereinbarte Mehrarbeit oder regelmäßig wiederkehrende Saisoneinsätze fallen nicht unter die Ausnahme.

Im Gesetz heißt es dazu sinngemäß: «Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze steht dem Fortbestand einer geringfügigen Beschäftigung nicht entgegen, wenn die Grenze innerhalb des betrachteten Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.» Diese Regelung bezieht sich auf die letzten zwölf Monate, nicht auf das Kalenderjahr.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Regelung praktisch: Sie erlaubt kurzfristige Mehrarbeit, ohne dass der Minijob automatisch sozialversicherungspflichtig wird. Wird die Grenze dagegen regelmäßig oder mehrfach überschritten, droht die Einstufung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechenden Abgabenpflichten und Nachforderungen.

  • Aktuelle Monatsgrenze 2026: 603 Euro, Jahresgrenze 7.236 Euro.
  • Ausnahme: bis zu zwei Monate innerhalb von 12 Monaten mit maximal 1.206 Euro möglich.
  • Voraussetzungen: gelegentliches und unvorhersehbares Mehrverdienen, keine planbare Saisonarbeit.

Praktischer Tipp: Arbeitgeber sollten überschreitende Monate dokumentieren und begründen; Arbeitnehmer sollten bei Unsicherheit die Personalabteilung oder einen Steuerberater konsultieren, um Nachforderungen zu vermeiden. Diese Information gilt Deutschlandweit.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: chip.de
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