newsbezeichnung

Minijobs 2027: Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro – Chancen und Folgen für Beschäftigte und Arbeitgeber

12. September 2026

Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro

Zum Jahresbeginn 2027 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro angehoben. Die Anpassung folgt der Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn und hat konkrete Auswirkungen auf Arbeitszeit, Lohnkosten und Rentenbeiträge.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Er gilt grundsätzlich auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Entscheidend für den möglichen Umfang einer Minijob-Tätigkeit sind zwei Werte: der vereinbarte Stundenlohn und die neue Verdienstobergrenze.

Mehr Stunden möglich – aber nicht für alle

Ob die Erhöhung der Verdienstgrenze tatsächlich zu mehr Arbeitsstunden führt, hängt vom Stundenlohn ab. Wer bereits über dem Mindestlohn bezahlt wird, kann bei unverändertem Stundenlohn künftig mehr Stunden leisten, ohne den Minijobstatus zu verlieren. Ein Rechenbeispiel macht das deutlich: Bei 16 Euro Stundenlohn erlaubte die bisherige Grenze von 603 Euro rund 37,7 Stunden im Monat; mit 633 Euro werden knapp 39,6 Stunden möglich, also fast zwei Stunden zusätzlich.

Bei Beschäftigten, die zum gesetzlichen Mindestlohn arbeiten, ändert sich der mögliche Arbeitsumfang hingegen kaum. 2026 ergab 603 Euro bei 13,90 Euro Mindestlohn etwa 43,4 Stunden im Monat; 2027 führt die Kombination 633 Euro und 14,60 Euro ebenfalls zu rund 43,4 Stunden. Bei Mindestlohnjobs gleichen sich damit höhere Stundenlohn und höhere Verdienstgrenze praktisch aus.

Was Arbeitgeber beachten sollten

  • Prüfung der Lohnabrechnungen und Arbeitszeitvereinbarungen vor Jahreswechsel
  • Höhere Personalkosten pro Stunde bei Anhebung des Mindestlohns
  • Gefahr des Verlusts des Minijob-Status, wenn regelmäßig ein höherer Monatsverdienst zu erwarten ist

Die sonstigen Regelungen der geringfügigen Beschäftigung bleiben bestehen: unter anderem die Pauschalabgaben, Regeln zur Besteuerung und die Besonderheiten in der Rentenversicherung. Arbeitgeber sollten rechtzeitig klären, bei welchen Beschäftigten sich durch die neue Grenze die mögliche Arbeitszeit verändert und ob Verträge angepasst werden müssen.

Hintergrund und Entwicklung

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und orientiert sich an einem Arbeitsumfang von etwa zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn. Die Entwicklung der Grenze in den letzten Jahren zeigt die Wirkung dieser Kopplung: 2025 lag sie bei 556 Euro, 2026 bei 603 Euro, ab 1. Januar 2027 bei 633 Euro.

Für viele Minijobber bedeutet die Anpassung in erster Linie eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und den höheren Mindestlohn. Für Arbeitgeber ist sie Anlass, Personalplanung und Abgabenlast neu zu prüfen.

Praktischer Tipp: Beschäftigte und Arbeitgeber sollten vor Jahresbeginn prüfen, welcher regelmäßige Monatsverdienst voraussichtlich anfällt, und bei Bedarf Arbeitszeitvereinbarungen schriftlich anpassen, um Überraschungen beim Status der Beschäftigung zu vermeiden.

Deutschlandweit

Der Bericht stützt eine Nachricht von: fr.de
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]