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Minijob und Rente: Einmaliger Widerruf der Befreiung schafft neue Sicherheit

12. Mai 2026

Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherung einmalig widerrufen

Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich die Regelung für geringfügig Beschäftigte grundlegend. Wer sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig einmalig zurücknehmen und wieder Arbeitnehmerbeiträge zahlen. Die Gesetzesänderung eröffnet vielen Beschäftigten die Chance, langfristige Ansprüche zu sichern und den Schutz im Alter sowie bei Erwerbsminderung zu stärken.

Die Rentenexpertin Tanja Eigner von Ecovis in Bad Kohlgrub weist darauf hin, dass die Neuerung vor allem Menschen ohne weitere Pflichtbeiträge unmittelbar nützt. «Gerade wer keine weiteren Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leistet, sollte die neue Möglichkeit prüfen», sagt Eigner. Kleine monatliche Eigenanteile können sich über Jahre zu relevanten Ansprüchen entwickeln.

Was kostet die Absicherung?

Der Aufwand ist vergleichsweise gering. Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent des Verdienstes in die Rentenversicherung. Arbeitnehmer übernehmen die Differenz zum regulären Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent, also 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Bei einem Verdienst unter 175 Euro wird die Beitragsberechnung auf dieser Mindestgrundlage vorgenommen.

  • Verdienst bis 175,00 EUR: Eigenanteil etwa 6,30 EUR (auf Mindestgrundlage berechnet)
  • Verdienst 300,00 EUR: Eigenanteil etwa 10,80 EUR
  • Verdienst 450,00 EUR: Eigenanteil etwa 16,20 EUR
  • Verdienst 603,00 EUR (aktuelle Höchstgrenze): Eigenanteil etwa 21,71 EUR

Wer profitiert besonders?

Die Rückkehr in die Versicherung lohnt sich vor allem für Personen, die sonst keine verpflichtenden Beitragszeiten sammeln. Typische Gruppen sind:

  • Hausfrauen und Hausmanner ohne weitere Beschäftigung
  • Eltern, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes nur einen Minijob ausüben
  • Schulerinnen, Schuler und Studierende ohne weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Vor allem der Schutz bei Erwerbsminderung werde häufig unterschätzt. Nur wer ausreichend Pflichtbeiträge in den relevanten Jahren nachweisen kann, erfüllt die Voraussetzungen für diesen wichtigen Leistungsanspruch.

So funktioniert der Widerruf

Die Aufhebung der Befreiung erfolgt nicht automatisch. Minijobber mussen aktiv werden und den Widerruf schriftlich oder elektronisch über den Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber nimmt den Antrag in die Entgeltunterlagen auf und meldet die Änderung mit der nächsten Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nicht abgelehnt, gelten die Pflichtbeiträge als akzeptiert. Die Änderung ist ab dem folgenden Monat wirksam; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Praktische Hinweise furs Personalmanagement

Arbeitgeber sollten die Unterlagen sauber dokumentieren, denn bei einer Betriebsprufung durch die Deutsche Rentenversicherung sind die Nachweise entscheidend. Wichtige Besonderheiten:

  • Die Entscheidung gilt fur die gesamte Dauer des jeweiligen Minijobs.
  • Mehrere Minijobs werden einheitlich behandelt.
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Altersvollrente konnen schriftlich auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten.
  • Auch Mitglieder berufsstandischer Versorgungswerke konnen unter bestimmten Bedingungen profitieren.

Fazit

Die Neuregelung bringt mehr Flexibilitat und bietet vielen geringfügig Beschaftigten die Moeglichkeit, ihre Absicherung nachhaltig zu verbessern. Schon geringe monatliche Eigenbeitrage reichen oft aus, um entscheidende Anspruche aufzubauen und den Schutz im Alter sowie bei Erwerbsminderung zu staerken. Expertinnen und Experten bei Ecovis stehen Betroffenen in der Beratung zur Seite.

Ort der Stellungnahme: München und Bad Kohlgrub

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