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Minijob und Bürgergeld 2026: So viel vom Lohn bleibt anrechnungsfrei

09. April 2026

Minijob bleibt Einnahmequelle, aber Einkommen wird nach festen Freibeträgen angerechnet

Wer 2026 Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann weiter einen Minijob ausüben und so das Haushaltsbudget aufbessern. Gleichwohl reduziert das Jobcenter Teile des Verdienstes nach festen Staffelungen. Entscheidend sind die neue Monatsgrenze von 603 Euro und der gestiegene Mindestlohn, die zusammen beeinflussen, wie viele Stunden im Minijob möglich sind.

Neue Eckdaten für 2026

  • Minijob-Grenze: bis zu 603 Euro pro Monat
  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
  • Faustwert Stunden bei Mindestlohn für 603 Euro: ca. 43 Stunden pro Monat

Wie das Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird

Wichtig ist nicht die Beschäftigungsform an sich, sondern die Freibeträge. Die Regelung 2026 sieht im Alltag folgende Stufen vor:

  • 0 bis 100 Euro: vollständig anrechnungsfrei
  • 101 bis 520 Euro: 20 Prozent bleiben anrechnungsfrei, 80 Prozent werden angerechnet
  • 521 bis 603 Euro: 30 Prozent bleiben anrechnungsfrei, 70 Prozent werden angerechnet

Beispielrechnung für 603 Euro Monatseinkommen: 100 Euro bleiben komplett frei. Von 420 Euro im Bereich 101 bis 520 Euro bleiben 20 Prozent frei, also 84 Euro. Von 83 Euro im Bereich 521 bis 603 Euro bleiben 30 Prozent frei, also etwa 24,90 Euro. Insgesamt bleiben damit rund 208,90 Euro anrechnungsfrei, die übrigen rund 394,10 Euro werden in der Regel auf das Bürgergeld angerechnet. Die konkrete Wirkung hängt von der Bedarfsgemeinschaft und weiteren Einkünften ab.

Meldepflicht und Nachweise

Jeder Minijob ist dem Jobcenter anzuzeigen, auch wenn der Verdienst unter 100 Euro liegt. Grundlage für die Anrechnung sind die gemeldeten Angaben und Nachweise wie Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung. Wer die Beschäftigung nicht meldet, riskiert Rückforderungen.

Ausnahmen für junge Menschen

Für bestimmte Gruppen gelten 2026 Erleichterungen: Schülerinnen und Schüler mit Ferienjobs, Auszubildende und Teilnehmende an freiwilligen Diensten können Einkünfte aus einem Minijob unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Grenze von 603 Euro vollständig behalten. Das verschafft Familien und jungen Erwachsenen oft spürbare finanzielle Entlastung.

Rechte im Minijob

Ein Minijob ist ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Beschäftigte haben Anspruch auf die üblichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte, etwa Unfallversicherungsschutz, Regelungen zu Sonn‑ und Feiertagsarbeit, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und den gesetzlichen Mutterschutz. Sozialabgaben fallen meist in geringerem Umfang an als bei sozialversicherungspflichtigen Jobs; wer möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Ausblick

Mit Blick auf die für Mitte 2026 geplante Reform zur neuen Grundsicherung können sich einzelne Details ändern. Maßgeblich sind am Ende die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und die Bescheide der Behörden. Ratsuchende sollten bei Unsicherheit direkt beim zuständigen Jobcenter Auskunft einholen.

Geltungsbereich: Deutschlandweit

Der Bericht stützt eine Nachricht von: buerger-geld.org

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