Minijob-Reform droht: Rentenbeiträge rücken für Millionen Beschäftigte näher
Minijob-Status vor dem Aus: Rentenbeiträge könnten zur Pflicht werden
Die Alterssicherungskommission hat einen umfassenden Plan vorgelegt, der den Sonderstatus von Minijobs infrage stellt und Millionen Beschäftigte in Deutschland direkt betrifft. Kernpunkt eines der 33 Vorschläge ist, geringfügige Beschäftigungen ohne bisheriges Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das würde den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderweg beenden und viele Minijobber verpflichten, künftig Beiträge zu entrichten.
Nach dem Kommissionsvorschlag Nummer 26 entfiele die bisher mögliche Widerspruchsregelung. Beschäftigte würden dann grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – Ausnahmen sollen nur für Schülerinnen und Schüler gedacht sein. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil aktuell bei 3,6 Prozent, in Privathaushalten bei 13,6 Prozent. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro würde das einen Eigenbeitrag von rund 21,71 Euro bedeuten; pro Beitragsjahr steigt die zu erwartende Monatsrente rein rechnerisch um etwa 5,68 Euro.
Wer ist betroffen und wie groß ist der Hebel
Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland etwa 6,8 Millionen Menschen in geringfügiger Beschäftigung gemeldet. Während sich die Zahl der Minijobber seit 2004 kaum verändert hat, stieg der Anteil derjenigen, die rentenversicherungspflichtig sind, deutlich. Im März 2026 zahlten im Gewerbe jedoch nur rund 20,9 Prozent der Beschäftigten in die Rentenversicherung ein, 79,1 Prozent blieben beitragsfrei. Besonders viele Minijobber arbeiten im Handel, in der Fahrzeugwartung und im Gastgewerbe.
- Höchste Beschäftigtenzahlen: Handel, Kraftfahrzeugreparatur, Gastgewerbe
- Konkreter Arbeitgeberanteil in Privathaushalten deutlich höher als im Gewerbe
- Rechenbeispiel: 603 Euro Monatsverdienst entspricht rund 21,71 Euro Eigenbeitrag
Arbeitgeber warnen vor Kollateralschäden
Arbeitgeberverbände kritisieren die Empfehlung scharf. Insbesondere das Gastgewerbe sieht Gefahr für flexible Geschäftszeiten: Abend- und Wochenendschichten, die oft von Minijobbern besetzt werden, könnten schwerer zu organisieren sein. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband sprach von einem faktischen Ende des bisherigen Minijob-Modells; die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnete die Vorschläge als Fehlgriff und warnte vor zusätzlichen Belastungen für Unternehmen.
Politische Einordnung und Ausblick
In Berlin versuchte Friedrich Merz in einer Fernsehsendung zu beruhigen: Eine komplette Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant, sagte er und machte damit deutlich, dass die Regierung zwischen mehreren geringfügigen Erwerbsverhältnissen und klassischen Nebenverdiensten etwa von Studierenden oder Rentnern unterscheiden wolle. Die Empfehlungen der Kommission sind nicht bindend; sie liefern der Bundesregierung jedoch die Grundlage für die parlamentarische Debatte. Offen bleibt, welche Vorschläge unverändert übernommen werden und welche im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändert oder gestrichen werden.
Für Minijobber und Arbeitgeber ist das weitere Vorgehen der Politik jetzt von zentraler Bedeutung. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls ihre Finanzplanung anpassen, sollte der Gesetzgeber die Empfehlung übernehmen.
Standorthinweis: Die Debatte wird bundesweit geführt, mit politischen Zentrum in Berlin.