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Minijob bleibt erhalten, Pauschalabgaben steigen deutlich ab 2027

06. September 2026

Minijob bleibt erhalten, Pauschalabgaben sollen steigen

Die Bundesregierung hat einen Kompromiss zum Status der geringfügigen Beschäftigung gefunden: Der Minijob wird nicht abgeschafft, doch für Arbeitgeber steigen die Belastungen deutlich. Die Regelungen sollen ab 2027 in mehreren Schritten greifen und betreffen Pauschalsteuer, Kranken- und womöglich Pflegeversicherungsbeiträge.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von bisher 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts angehoben werden. Dieser Punkt ist Teil des Entwurfs zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
  • Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs soll zum 1. Januar 2027 voraussichtlich von 13 auf rund 17,5 Prozent steigen. Die konkrete Höhe hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 ab.
  • Die Verdienstgrenze steigt, weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist: von 603 Euro im Jahr 2026 auf 633 Euro im Jahr 2027.

Wie sich das auf Beschäftigte auswirkt

Die erhöhten Pauschalabgaben treffen zunächst die Arbeitgeber. Direkt höhere Abzüge vom Lohn der Minijobberinnen und Minijobber sind damit nicht automatisch verbunden. Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber die Mehrkosten jedoch weitergeben. Unabhängig davon bleibt die Rentenversicherung ein gesondertes Thema: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer sich nicht befreien lässt, zahlt im gewerblichen Minijob weiterhin einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Verdienstes.

Pflegeversicherung bleibt offen

Als nächste Baustelle steht die Pflegeversicherung zur Debatte. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber künftig auch auf den Verdienst aus geringfügiger Beschäftigung den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zahlen könnten. Bei einem Monatsverdienst von 633 Euro würde das rund 22,79 Euro zusätzliche Arbeitgeberlast bedeuten. Diese Änderung ist noch nicht beschlossen und Teil des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Rentenversicherung: Rückkehr aus der Befreiung möglich

Bereits zum 1. Juli 2026 hat sich in der Praxis bei der Rentenversicherung etwas geändert: Minijobberinnen und Minijobber können eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft wieder aufheben. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber zu stellen und wirkt ab dem Monat nach Antragstellung.

Fazit

Der große Bruch mit dem Minijob-Modell ist zunächst ausgeblieben. Stattdessen verändert sich das System schrittweise: höhere Pauschalsteuer, steigende Beiträge zur Krankenversicherung, eine mögliche Pflegeabgabe und eine angehobene Verdienstgrenze. Für Arbeitgeber sind die zusätzlichen Kosten die zentrale Nachricht. Für Beschäftigte bleibt der Minijob weiter bestehen, doch die Debatte darüber, wie viel sozialen Schutz und welche Kostenverteilung ein flexibler Nebenjob künftig haben soll, ist damit nur vertagt.

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