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Mindestlohn 2027 führt zu höherer Verdienstgrenze für Minijobs und neuen Rechenregeln

28. Oktober 2026

Mindestlohn steigt ab 2027 und hebt die Obergrenze für Minijobs an

Standort: Deutschlandweit

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich für geringfügig Beschäftigte in Deutschland die maximale Verdienstgrenze. Die bisherige Grenze von 603 Euro im Monat wird auf 633 Euro angehoben. Gleichzeitig steigt der Brutto-Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Für viele Minijobber bedeutet das konkret: bis zu 30 Euro mehr im Monat oder rund 360 Euro zusätzlich pro Jahr, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Hintergrund ist die Kopplung der Geringfügigkeitsgrenze an den Mindestlohn, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert. Steigt der Stundenlohn, erhöht sich automatisch auch die zulässige Verdienstobergrenze für Minijobs. Ob und wie stark Beschäftigte davon profitieren, hängt jedoch von ihrem individuellen Stundenlohn und der vereinbarten Arbeitszeit ab.

Was das für die Arbeitszeit bedeutet

Wer ab Januar genau den neuen gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro erhält, darf maximal rund 43,4 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Arbeitet jemand bislang über dem Mindestlohn, kann mit demselben Stundenlohn künftig etwas mehr gearbeitet werden, um die höhere Verdienstgrenze auszunutzen. Beispielrechnung:

  • 2026: 603 Euro ÷ 17 Euro = etwa 35,5 Stunden pro Monat
  • 2027: 633 Euro ÷ 17 Euro = etwa 37,2 Stunden pro Monat

Schon knapp zwei zusätzliche Stunden pro Monat genügen demnach, um die höheren 30 Euro nahezu vollständig auszuschöpfen. Entscheidend ist eine Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, denn zusätzliche Stunden bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.

Steuern und Sozialversicherung: Was bleibt zu beachten

Bei einer Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber und einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht können die zusätzlichen Einnahmen nahezu vollständig beim Arbeitnehmer ankommen. Beschäftigte sollten jedoch ihre konkrete Abrechnung prüfen, denn individuelle Steuer- oder Sozialversicherungspflichten können das Nettoergebnis beeinflussen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

In bestimmten Ausnahmefällen kann der Verdienst bei geringfügiger Beschäftigung sogar deutlich höher liegen, sodass mehrere zusätzliche Monatsgehälter möglich sind. Solche Sonderregelungen sind aber an konkrete Voraussetzungen gebunden und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Fazit: Die Anhebung des Mindestlohns macht Minijobs attraktiver und schafft mehr Spielraum bei der Arbeitszeit. Für Beschäftigte empfiehlt es sich, die neue Berechnung der Stunden und die eigene Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Möglichkeiten auszuschöpfen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: chip.de
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