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Mehr Verdienst, weniger Unterstützung: Wie Minijobs die neue Grundsicherung verändern

12. September 2026

Minijob kann Grundsicherung trotz Anrechnung attraktiver machen

Zum Jahreswechsel 2026 haben höhere Lohnuntergrenzen und neue Grenzen für geringfügige Beschäftigungen die Rahmenbedingungen für Minijobs verändert. Für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung bieten sich dadurch Chancen auf mehr Netto vom Brutto, zugleich entstehen neue Risiken und Pflichten.

Wesentliche Änderungen

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro erhöht. Da Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt sind, stieg die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen von 556 Euro auf 603 Euro. Jobs, die zuvor als 556-Euro-Minijobs galten, werden nun als 603-Euro-Minijobs geführt.

Wie der Zuverdienst angerechnet wird

Wer Grundsicherung bezieht und nebenbei arbeitet, wird in der Regel weniger staatliche Leistung erhalten als eine nicht erwerbstätige Person. Um Arbeit dennoch lohnend zu machen, gelten Freibeträge. Nach den Regeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben die ersten 100 Euro aus Erwerbstätigkeit voll anrechnungsfrei. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge: Zwischen 100 Euro und 520 Euro werden 20 Prozent des Betrags nicht angerechnet, zwischen 520 Euro und 1000 Euro sind es 30 Prozent.

Beispielrechnung

Wer die neue Minijob-Grenze voll ausschöpft und 603 Euro im Monat verdient, kann mit einem anrechnungsfreien Betrag von 208,90 Euro rechnen. Die Rechnung im Überblick:

  • erste 100 Euro: komplett anrechnungsfrei
  • 100 bis 520 Euro: 20 Prozent von 420 Euro = 84 Euro anrechnungsfrei
  • 520 bis 603 Euro: 30 Prozent von 83 Euro = 24,90 Euro anrechnungsfrei

Zusammen ergibt das 208,90 Euro, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Die verbleibenden 394,10 Euro würden die Leistungsansprüche mindern.

Übergangsbereich und Sozialversicherungsbeiträge

Mit dem Anstieg der Minijob-Grenze verschiebt sich auch der sogenannte Übergangsbereich: Verdient eine Person regelmäßig mehr als 603 Euro, handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Obergrenze dieses Bereichs liegt bei 2 000 Euro. Dadurch können Versicherungsansprüche entstehen, gleichzeitig reduziert sich das Nettogehalt durch Sozialabgaben.

Vor- und Nachteile für Leistungsbeziehende

Die Kombination aus mehr Stundenlohn und höherer Verdienstgrenze kann netto zu einem kleinen Plus führen. Rechenbeispiele zeigen, dass Beschäftigte an der Minijob-Grenze 2026 etwa 47 Euro mehr brutto verdienen als 2025; nach Anrechnung auf die Leistung bleibt davon ein kleinerer Betrag netto übrig, in Beispielrechnungen etwa 14 Euro mehr.

Gleichzeitig bergen schwankende Einkommen Risiken. Weil die Grundsicherung im Voraus ausgezahlt wird, können nachträglich erzielte Mehreinnahmen zu Rückforderungen führen. Deshalb ist es wichtig, Veränderungen beim Einkommen unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen.

Praxisempfehlungen

  • Verdienständerungen umgehend dem Jobcenter melden
  • bei schwankendem Einkommen Rückstellungen einplanen, um Rückforderungen zu vermeiden
  • bei Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Absicherung und Nettoeffekt genau prüfen

Die neue Regelung zur Grundsicherung trat zum 1. Juli 2026 in Kraft. Ergänzende Änderungen, etwa zur besseren Unterstützung junger Menschen, sollen schrittweise umgesetzt werden.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: suedkurier.de
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