Klingbeils Steuerpaket: Kindergeld steigt, Minijob-Pauschale erhöht, Spitzensteuersatz neu justiert
Reform entlastet breite Mitte, erhöht Belastung an der Spitze und verändert Minijobs
Berlin – Die Bundesregierung hat das von Finanzminister Klingbeil vorgestellte Steuerpaket beschlossen. Die Maßnahmen sollen gestaffelt 2027 und 2028 in Kraft treten und kombinieren Entlastungen für Familien sowie niedrige und mittlere Einkommen mit höheren Abgaben für sehr hohe Einkommen und Anpassungen bei Steuervergünstigungen.
Zu den Kernpunkten gehören eine Anhebung des Kindergelds und ein größerer steuerlicher Grundfreibetrag. Gleichzeitig wird die Schwelle für den regulären Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 70 600 Euro verschoben. Sehr hohe Einkommen sollen stärker zur Kasse gebeten werden: Ab einem Jahreseinkommen von 280 000 Euro steigt der Spitzensteuersatz auf bis zu 47 Prozent statt bisher 45 Prozent.
Für viele Haushalte bedeuten diese Änderungen eine spürbare Entlastung. Für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener bringt das Paket dagegen höhere Belastungen, mit dem Ziel, die Reform insgesamt gegenzufinanzieren.
Eine besonders praxisrelevante Änderung betrifft Minijobs. Die Pauschalsteuer, die Arbeitgeber bisher mit zwei Prozent für geringfügig Beschäftigte entrichten, soll auf fünf Prozent angehoben werden. Formal bleibt es dabei, dass Minijobberinnen und Minijobber in der Regel keine Lohnsteuer zahlen. Arbeitgeber können die Pauschalabgabe jedoch schon heute auf Beschäftigte abwälzen, sodass die Mehrbelastung indirekt beim Nettolohn ankommen kann.
Besonders betroffen sind Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten, etwa Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen, wo flexible Einsätze Teil der Betriebsrealität sind. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga warnte vor weiteren Belastungen für Millionen Beschäftigte und forderte eine tragbare Beitragslast für Arbeitgeber.
Parallel zur Steuerdebatte läuft die Diskussion über Sozialbeiträge: Die Rentenkommission hat empfohlen, Minijobber stärker in die Rentenversicherung einzubeziehen. Eine entsprechende Entscheidung soll Teil der geplanten Rentenreform im Herbst 2026 werden und könnte zusätzliche Beiträge für rund sieben Millionen Menschen nach sich ziehen.
Politisch verbindet die Koalition mit dem Paket das Ziel, Entlastungen gezielt zu verteilen und Gegenfinanzierung vor allem bei hohen Einkommen zu schaffen. Kritiker sehen die Gefahr einer ungleichen Verteilung der Lasten und fordern präzise Umsetzungsregeln, damit Mehrkosten nicht einseitig auf Beschäftigte abgewälzt werden.
Fazit: Für Familien und viele Haushalte dürfte das Paket Erleichterungen bringen. Für Minijobs und betroffene Branchen stehen mögliche Mehrkosten im Raum. Ob die Reform im Alltag als fair empfunden wird, hängt maßgeblich von den konkreten Ausgestaltungsschritten und den noch offenen Entscheidungen zur Sozialpolitik ab.