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GKV-Reform: Bundesregierung will Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs deutlich anheben

04. Mai 2026

Entwurf sieht höhere Arbeitgeberbeiträge für Minijobs vor und entfacht heftige Debatten

Berlin – Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren soll und massive Folgen für geringfügig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber haben könnte. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begründet die Pläne mit dramatisch steigenden Defiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung: Für das nächste Jahr erwarten Experten ein Loch von bis zu 15 Milliarden Euro, bis 2030 könnte der Fehlbetrag auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.

Im Zentrum der Kontroverse steht die geplante Abschaffung der bisherigen Sonderregelungen für Minijobs. Bisher zahlen Arbeitgeber für Minijobber pauschal rund 13 Prozent in die Krankenversicherung; der Entwurf sieht vor, diesen Satz auf das Niveau des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent anzuheben, zuzüglich eines kassenindividuellen Zuschlags. Zugleich enthält der Gesetzesvorschlag weitere Sparmaßnahmen, darunter höhere Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, den Wegfall des Hautkrebsscreenings aus dem Leistungskatalog und die Einführung einer Teilkrankschreibung.

Die Reaktionen fallen deutlich unterschiedlich aus. Vertretungen aus Handwerk und personalintensiven Branchen warnen vor gravierenden Folgen. Das Gebäudereinigerhandwerk, in dem Minijobs einen erheblichen Anteil der Beschäftigung ausmachen, sieht gerade für kleinere Betriebe akute Belastungen: Höhere Lohnnebenkosten könnten zu Stellenabbau führen, Umwandlungen in Teil- oder Vollzeit seien vielfach organisatorisch nicht möglich und von den Beschäftigten nicht gewünscht.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet den Vorstoß hingegen als vorsichtigen Schritt in die richtige Richtung. Der DGB fordert seit Langem, die steuer- und sozialrechtliche Privilegierung von Minijobs zu überdenken und sie schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Kritikerinnen und Kritiker weisen darauf hin, dass Minijobs insbesondere für Frauen oft eine Sackgasse darstellen und reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen können.

Bundesgesundheitsministerium und Verbände bereiten sich auf eine intensive Auseinandersetzung vor: Am Mittwoch, 29. April, soll das Kabinett über die Reform entscheiden. Arbeitgeber, Gewerkschaften und Branchenverbände pochen bereits jetzt auf Nachbesserungen, um Härten für kleine Betriebe und Beschäftigte abzufedern.

  • Worum es geht: Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge von derzeit pauschal 13 Prozent auf 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zuschlag
  • Folgen: Mögliche Kürzung von Minijobs, höhere Personalkosten, Debatte um Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Stellen
  • Weitere Maßnahmen im Entwurf: höhere Zuzahlungen, Streichung einzelner Leistungen, Teilkrankschreibung

Die Debatte um die Zukunft der Minijobs wird damit zur Schlüsselfrage für die Frage, wie die soziale Absicherung in Deutschland langfristig finanziert werden soll. Ob der vorliegende Entwurf in dieser Form Gesetz wird, bleibt offen; klar ist inzwischen nur, dass viele Betriebe und Beschäftigte in den kommenden Monaten mit Unsicherheit und möglichen Anpassungen rechnen müssen.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: hersfelder-zeitung.de
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