Erwerbsminderungsrentner drohen spürbare Einkommensverluste durch vorgeschlagene Minijob-Änderung
Vorschlag könnte Nebenverdienst empfindlich schmälern
Beim Blick auf die Empfehlungen der Rentenkommission zeichnet sich für viele Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine reale Belastung ab: Der bisher mögliche Befreiungsweg von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs soll nach dem Vorschlag entfallen. Für Betroffene bedeutet das sofort sichtbare Abzüge vom ohnehin knappen Lohn, während ein verlässlicher Ausgleich in Form höherer Altersrente keineswegs garantiert ist.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter Punkt 26, Minijobs ohne Befreiungsoption voll in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und den steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend aufzuheben. Die Empfehlung nennt nur wenige Ausnahmen, etwa für Schülerinnen und Schüler. Entscheidend ist, welche Teile dieser Empfehlung der Gesetzgeber letztlich übernimmt und wie Beiträge, Ausnahmen und Übergangsregelungen ausgestaltet werden.
Wie groß wäre die Belastung praktisch
Bereits heute besteht bei Minijobs grundsätzlich Rentenversicherungspflicht; viele Beschäftigte können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Werden die Befreiungsmöglichkeiten aber abgeschafft, fallen eigene Beiträge an. Rechenbeispiele auf Basis der gegenwärtigen Beitragssätze verdeutlichen das mögliche Ausmaß:
- Bei 200 Euro Monatslohn: Eigenanteil im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent = 7,20 Euro; im Privathaushalt 13,6 Prozent = 27,20 Euro.
- Bei 300 Euro Monatslohn: Eigenanteil im Gewerbe 10,80 Euro; im Privathaushalt 40,80 Euro.
- Bei 500 Euro Monatslohn: Eigenanteil im Gewerbe 18,00 Euro; im Privathaushalt 68,00 Euro.
Besonders deutlich wird der Effekt, wenn die Summe aufs Jahr gerechnet wird: So lägen bei 300 Euro im Monat die jährlichen Abzüge aktuell bei rund 130 Euro im gewerblichen Minijob, in Privathaushalten aber bei fast 490 Euro. Für Haushalte mit knappen Reserven sind das relevante Beträge.
Mehr Einzahlen heißt nicht immer mehr Rente
Wichtig ist zu verstehen, dass zusätzliche Beitragszahlungen während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente nicht automatisch zu einer höheren Altersrente führen. Die Rentenberechnung berücksichtigt unter anderem die Zurechnungszeit und den sogenannten Besitzschutz nach § 88 SGB VI. Letzterer schützt bereits erworbene persönliche Entgeltpunkte: Führt die Neu-Berechnung einschließlich zusätzlicher Beiträge zu einem geringeren Ergebnis als die geschützte Ausgangslage, bleibt die höhere Grundlage erhalten. In solchen Fällen können Beiträge aus einem Minijob zwar berücksichtigt worden sein, ohne dass sie zu einer höheren Auszahlung führen.
Gleichzeitig gibt es Fälle, in denen Pflichtbeiträge lohnenswert sind: Wer noch keine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann durch rentenversicherungspflichtige Beschäftigung notwendige Versicherungszeiten erwerben oder bestehende Ansprüche sichern. Ob ein individueller Vorteil entsteht, hängt somit stark vom persönlichen Versicherungsverlauf ab.
Minijob ist auch mit EM-Rente erlaubt, aber nicht beliebig
Eine Erwerbsminderungsrente verbietet Arbeiten nicht generell. Bei voller Erwerbsminderung gilt als grober Orientierungswert für 2026 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 20 763,75 Euro. Ein Minijob mit 200 oder 300 Euro monatlich liegt darunter, doch die Tätigkeit muss mit dem festgestellten Leistungsvermögen vereinbar sein. Arbeitnehmer sollten Beschäftigungsumfang und Verdienst vor Aufnahme oder Ausweitung einer Tätigkeit der Rentenversicherung melden. Seit 2024 gibt es zudem die Möglichkeit einer Arbeitserprobung, die den Rentenanspruch für sechs Monate schützt.
Politik muss individuellen Nutzen garantieren
Das Ziel, mehr Menschen sozial abzusichern, ist nachvollziehbar. Für bereits Erwerbsgeminderte aber muss eine Reform so gestaltet werden, dass sie nicht zu sofortigen Einkommensverlusten führt, ohne dass ein verlässlicher Mehrwert für die Altersversorgung entsteht. Wer eine Beitragspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit einführen will, sollte auch Ausnahmen oder gesicherte, tatsächlich wirksame Rentenzugänge vorsehen. Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen brauchen eine Absicherung, deren Nutzen im individuellen Fall spürbar ist und nicht nur auf dem Papier existiert.
Kurzantworten auf zentrale Fragen
- Müssen Erwerbsminderungsrentner jetzt sofort Beiträge zahlen? Nein, die Empfehlungen der Kommission sind noch kein Gesetz; die Befreiungsmöglichkeit besteht nach geltendem Recht weiterhin.
- Erhöhen zusätzliche Beiträge automatisch die Altersrente? Nicht zwingend; ob sie sich auszahlen, hängt vom individuellen Versicherungsverlauf, der Zurechnungszeit und dem Besitzschutz ab.
- Darf man mit voller Erwerbsminderungsrente 300 Euro im Monat hinzuverdienen? Solch ein Verdienst liegt unter der jährlichen Hinzuverdienstgrenze 2026, die Vereinbarkeit mit dem festgestellten Leistungsvermögen bleibt jedoch zu prüfen.
Eine ausgewogene Gesetzesgestaltung sollte die reale Situation der Betroffenen in den Blick nehmen und Übergangsfristen, Ausnahmen oder kompensatorische Regelungen vorsehen, damit zusätzliche Beiträge nicht zu einer reinen Belastung werden.