Arbeiten im Ruhestand: Wann Zuverdienst die Rente wirklich erhöht
Nur eigene Beiträge nach Rentenbeginn erhöhen die Rente
Wer nach Beginn der Altersrente weiterarbeitet, sichert sich nur dann eine höhere Rente, wenn er selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Arbeitgeberbeiträge ohne den Verzicht auf Versicherungsfreiheit werden nicht dem persönlichen Versicherungskonto des Rentners zugerechnet.
Das Landessozialgericht Hessen bestätigte diese Praxis und begründete sie mit dem Ziel des Gesetzgebers, zu verhindern, dass versicherungsfreie Altersrentner freie Arbeitsplätze blockieren. Nach Auffassung des Gerichts ist es sozialversicherungsrechtlich nicht erforderlich, dass die Rentenzahlung in jedem Fall eins zu eins den eingezahlten Beiträgen entsprechen muss. Das Urteil stammt vom 23. April 2024 (Az. L 2 R 36/23).
Für die Praxis heißt das: Zahlen nur Arbeitgeber Beiträge für einen weiterarbeitenden Rentner, hat das in der Regel keine Auswirkung auf die eigene Rentenhöhe. Erst wenn der Rentner auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet und somit eigene Pflichtbeiträge entrichtet, werden diese Zeiten in der Rentenberechnung berücksichtigt.
- Flexirente: Seit dem 1. Januar 2017 erlaubt das Flexirentengesetz Altersrentnern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und so Rentensteigerungen zu ermöglichen.
- Konkreter Rat: Wer durch Weiterarbeit seine Rente erhöhen möchte, sollte mit dem Arbeitgeber und der Deutschen Rentenversicherung klären, wie ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit formal zu erfolgen hat und welche finanziellen Folgen das hat.
- Rechtliche Lage: Das LSG sieht in der Regelung keinen Verstoß gegen Grundrechte, weil sie dem Schutz des Arbeitsmarktes dient.
Für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist deshalb entscheidend, ob sie aktiv eigene Beiträge leisten wollen. Die Wahl beeinflusst die späteren Rentenzahlungen und sollte gut überlegt und fachlich beraten werden.

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