Sommer 2026: Minijobber können Befreiung von Rentenversicherung einmalig widerrufen
Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherung ab Juli 2026 einmalig aufheben
Berlin – Ab Juli 2026 bekommen Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland eine historische Möglichkeit: Wer sich einst von der Rentenversicherung hat befreien lassen, kann diese Entscheidung einmalig rückgängig machen. Die Neuregelung eröffnet besonders jenen Beschäftigten Chancen, die noch Beitragszeiten für eine abschlagsfreie Rente oder für den Zugang zu Reha und Erwerbsminderungsleistungen benötigen.
Bislang zahlten Arbeitgeber bei befreiten Minijobs nur pauschale Beiträge, die kaum zu vollen Rentenansprüchen führten. Mit der Aufhebung der Befreiung werden Minijobbende wieder pflichtversichert und leisten selbst einen geringen Eigenanteil, wodurch vollständige Ansprüche entstehen.
Was Betroffene wissen müssen
- Der Widerruf der Befreiung ist nur einmal möglich. Wer sich anschließend erneut befreien lässt, kann diese spätere Entscheidung nicht wieder rückgängig machen.
- Bei mehreren gleichzeitigen Minijobs muss die Aufhebung einheitlich für alle Beschäftigungen erfolgen. Eine Teilaufhebung ist nicht möglich.
- Die Änderung wirkt nur für die Zukunft. Für Zeiten ohne eigene Beitragszahlungen lassen sich keine Beiträge nachzahlen.
- Die Aufhebung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter. Wird innerhalb eines Monats kein Widerspruch erhoben, gilt die Befreiung als aufgehoben.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhöht ein Jahr in der Beitragspflicht die monatliche Altersrente im Mittel um mehr als fünf Euro. Für einzelne Versicherte, die auf lange Versicherungszeiten angewiesen sind, kann die Maßnahme jedoch einen deutlichen Unterschied machen.
Praktische Hinweise
Die Beiträge bleiben moderat: Im Gewerbe liegt der Eigenanteil bei vergleichsweise niedrigen vier Prozentpunkten der Bemessungsgrundlage, im Privathaushalt ist der Anteil höher. Zudem steigt die Verdienstgrenze im Minijob 2026 von 556 Euro auf 603 Euro, gekoppelt an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn.
Betroffene sollten jetzt prüfen, ob ein Widerruf für die persönliche Versicherungsbiografie sinnvoll ist. Wer unsicher ist, findet Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Minijob-Zentrale. Entscheidend ist, die Frist für die persönliche Abwägung nicht zu verpassen, denn die Möglichkeit besteht nur einmal.

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