Rentenkommission fordert Ende der Sonderregelung für Minijobs – Regierung bremst
Minijobber müssen vorerst nicht zwangsweise Rentenbeiträge zahlen
Deutschlandweit — Die von der Alterssicherungskommission vorgelegten Empfehlungen zur Rentenreform haben eine lebhafte Debatte über die Zukunft der Minijobs ausgelöst. Kernvorschlag Nummer 26 sah vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und eine Opt-out-Möglichkeit bei der Rentenversicherung zu streichen. Die Bundesregierung hat diese Linie bisher nicht übernommen.
Derzeit können Minijobber wählen, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen. Im gewerblichen Bereich beträgt der Eigenanteil 3,6 Prozent, im Privathaushalt 13,6 Prozent. Bei einem Verdienst von 603 Euro im Monat liegt der Eigenbeitrag damit bei 21,71 Euro; die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass sich die monatliche Rentenanwartschaft mit jedem Jahr um rund 5,68 Euro erhöht.
Würde der Sonderstatus wegfallen, müssten Minijobber grundsätzlich Beiträge entrichten und die Einkünfte würden regulär in die Steuererklärung einfließen. Das könnte gerade für Ehepaare mit hohem Splittingeffekt und Zweitverdiener im Minijob zu spürbaren Steuerbelastungen führen, warnen Experten. Gleichzeitig sehen Befürworter in der Abschaffung einen Anreiz, in reguläre Beschäftigung zu wechseln und längerfristig bessere Absicherungen zu erreichen.
Im ersten Quartal 2026 waren in Deutschland rund 6,8 Millionen Minijobber registriert. Besonders viele sind im Handel, in der Fahrzeuginstandhaltung und im Gastgewerbe tätig. Arbeitgeberverbände kritisieren die Vorschläge als riskant für besonders belastete Branchen wie Gastronomie und Hotellerie und warnen vor einem faktischen Aus der Minijobs.
Bundeskanzler Friedrich Merz machte in der ZDF-Sendung Maybrit Illner Spezial deutlich, dass die Bundesregierung nicht die vollständige Abschaffung der Minijobs plane. Die Empfehlungen der Kommission seien lediglich Diskussionsgrundlage für weitere Beratungen. Unabhängig davon gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 eine Regelung, die Minijobbern eine einmalige Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht, sodass sie wieder volle Rentenanwartschaften und Wartezeiten erwerben können.
Ob und in welchem Umfang die Vorschläge umgesetzt werden, bleibt offen. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen prüfen und politische Abwägungen treffen müssen, bei denen soziale Absicherung, Beschäftigungsanreize und die Belastung von Branchen gegeneinander abgewogen werden.