Rentenkommission fordert Ende der Opt-out-Regel für Minijobs – Bundesregierung bremst
Deutschlandweit — Die Vorschläge der Alterssicherungskommission lösen eine heftige Debatte aus, ohne dass die Bundesregierung bereits beschlossen hat, Minijobs grundlegend zu verändern.
Kommissionsvorschlag will Rentenpflicht für Minijobs ohne Opt-out
Die im Januar 2026 eingesetzte Alterssicherungskommission legte 33 Empfehlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Zentral und besonders umstritten ist Vorschlag Nummer 26: Minijobs sollen ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen wären demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Aktuell können Minijobberinnen und Minijobber wählen, ob sie Rentenbeiträge zahlen wollen. Wer beitragspflichtig ist, zahlt derzeit im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, im Haushalt sind es 13,6 Prozent. Bei einem Verdienst von 603 Euro wäre das ein Eigenanteil von rund 21,71 Euro pro Monat, der nach Angaben der Minijob-Zentrale die monatliche Rente um ungefähr 5,68 Euro jährlich erhöht.
Wer wäre betroffen?
Im ersten Quartal 2026 waren rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs gemeldet. Viele davon arbeiten im Handel, in der Fahrzeugreparatur oder im Gastgewerbe; besonders häufig sind Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Frauen vertreten. Laut Minijob-Zentrale zahlten im März 2026 nur gut 20 Prozent der gewerblich Beschäftigten in Minijobs in die Rentenversicherung ein.
Kritik von Arbeitgebern und Branchenverbänden
Arbeitgeberverbände warnten vor zusätzlichen Belastungen, besonders für das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband warnte von einem de facto Ende vieler Minijobs. Verbandsvertreter fordern stattdessen mehr Flexibilität und Anreize für reguläre Beschäftigung, um nicht das Angebot an gewünschten Schichten einzuschränken.
Wirtschafts- und familienpolitische Effekte
Wirtschaftswissenschaftler weisen darauf hin, dass eine Abschaffung der steuerlichen Sonderregeln für Minijobs insbesondere bei Ehepaaren mit Haupt- und Zweitverdiener die Steuerbelastung für den Zweitverdiener deutlich erhöhen könnte. Zugleich sieht ein Gutteil der Forschung in der regulären Einbeziehung in die Rentenversicherung einen Anreiz, mehr Stunden zu arbeiten oder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.
Stand der politischen Entscheidung
Die Empfehlungen sind nicht bindend. Bundeskanzler Friedrich Merz hat in einem Fernsehinterview klargestellt, dass die Bundesregierung keine komplette Abschaffung der Minijobs plane und die Vorschläge lediglich als Diskussionsgrundlage dienen. Unabhängig davon gilt seit dem 1. Juli 2026 eine weitere frähere Regelung: Wer sich bislang dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann einmalig wieder in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten und damit Ansprüche und Wartezeiten erwerben.
Die weitere politische Debatte wird zeigen, welche Vorschläge aus der Kommission in konkrete Gesetzesinitiativen münden. Bis dahin bleiben viele Minijobberinnen und Minijobber in Unsicherheit über mögliche finanzielle Folgen.