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Rentenkommission empfiehlt faktische Abschaffung von Minijobs – massive Folgen für Beschäftigte und Betriebe

30. August 2026

Rentenkommission bringt faktische Abschaffung von Minijobs ins Spiel

Die von der Regierung eingesetzte Kommission zur Altersvorsorge hat Vorschläge vorgelegt, die das System der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland grundlegend verändern würden. Nach Angaben der Kommission könnten Millionen Menschen in ihrer aktuellen Arbeitsform betroffen sein, weil die Beitragsbefreiungen und besonderen Regeln, die Minijobs bislang auszeichnen, erheblich eingeschränkt oder aufgehoben werden sollen.

Betroffen wären nach Einschätzung von Arbeitsmarktbeobachtern vor allem Beschäftigte in Handel, Gastronomie und im privaten Dienstleistungsbereich. Für viele Kassiererinnen und Kassierer, studentische Aushilfen und nebenbei arbeitende Rentnerinnen und Rentner würde das bedeuten, dass ihre Jobs künftig sozialversicherungspflichtig werden oder sich finanziell verschlechtern könnten.

Worauf es jetzt ankommt

Die konkreten Vorschläge der Kommission reichen von einer Neujustierung der Schwellenwerte bis hin zu einer grundsätzlichen Abschaffung privilegierter Einkommensgrenzen. Ziel ist es laut Kommissionsmitgliedern, die Altersvorsorge zu stärken und Schwarzarbeit zu verringern. Kritiker warnen zugleich vor Mehrkosten für kleine Arbeitgeber und einem Risiko für Beschäftigungsangebote im Niedriglohnbereich.

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Mehr Absicherung durch Sozialversicherung kann langfristig die Rentenansprüche verbessern. Kurzfristig könnten aber Nettoverdienste sinken, wenn Arbeitgeber Beiträge umlegen oder Arbeitszeiten reduzieren.
  • Für Arbeitgeber: Höhere Lohnnebenkosten würden bei kleinen Betrieben und in Branchen mit vielen Minijobs Druck auf Geschäftsmodelle bringen. Einige Unternehmen könnten Personal reduzieren oder auf andere Beschäftigungsformen ausweichen.
  • Für Politik und Gesellschaft: Die Debatte dreht sich um soziale Absicherung auf der einen Seite und Erwerbschancen für gering Qualifizierte auf der anderen. Gesetzgeberische Entscheidungen würden den Weg für Übergangsfristen und Ausnahmen ebnen müssen.

Wie es weitergehen könnte

Die Vorschläge der Rentenkommission sind bislang Empfehlungen. Nun beginnen politische Beratungen, Stellungnahmen von Verbänden und abschließende Gesetzesvorhaben. Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbände und Kommunen werden in den nächsten Monaten prüfen, welche Übergangsregeln notwendig sind, um Beschäftigungsverluste zu vermeiden.

Für viele Betroffene heißt das, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls Beratung zu suchen, etwa bei Gewerkschaften oder Arbeitsagenturen. Aus Sicht von Fachleuten wird die künftige Gestaltung erheblich davon abhängen, wie Ausnahmeregelungen und Umsetzungsfristen formuliert werden.

Die Diskussion dürfte das politische Jahr prägen, weil sie grundlegende Fragen von sozialer Sicherheit, Arbeitsmarktpolitik und dem Umgang mit prekären Beschäftigungsverhältnissen berührt.

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