newsbezeichnung

Rentenkommission empfiehlt Abschaffung der meisten Minijobs – politische Risse über Umsetzung vertiefen sich

10. August 2026

Empfehlung könnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Millionen einläuten

Berlin · Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs weitgehend abzuschaffen. Bis auf eine Ausnahme für Schülerinnen und Schüler sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Das würde das Ende vieler der aktuell knapp sechs Millionen Minijobs bedeuten und die bisherige Opt-out-Regelung abschaffen, die derzeit rund 80 % der Beschäftigten nutzen.

Wie funktionieren Minijobs heute?

Minijobber dürfen derzeit maximal 603 Euro im Monat verdienen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine Steuern oder Sozialabgaben; stattdessen leistet der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe von rund 31 % des Bruttolohns. Davon entfallen etwa 13 % auf die Krankenversicherung, 15 % auf die Rentenversicherung und circa 2 % als Steueranteil.

Wer ist betroffen?

Besonders häufig in Minijobs arbeiten Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Frauen. Ein Drittel der Beschäftigten ist in Privathaushalten tätig, der Rest in der gewerblichen Wirtschaft, vor allem in Gastronomie, Reinigung und Handel. Für viele Betroffene sind Minijobs Zuverdienst; für andere sind sie die Haupteinnahmequelle.

Was wären die Folgen einer Abschaffung?

  • Für Beschäftigte: Wegfall der Beitragsbefreiung würde die soziale Absicherung verbessern, zugleich droht bei ausschließlicher Minijob-Biographie ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter.
  • Für Arbeitgeber: Höhere Lohnnebenkosten könnten Personalplanung und Einsatz flexibler Arbeitszeiten erschweren, insbesondere in Gastronomie und bei Veranstaltungen.
  • Für den Arbeitsmarkt: Studien deuten darauf hin, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängt haben; eine IAB-Hochrechnung nennt bis zu 500 000 ersetzte Stellen.

Wie reagieren Politik und Wirtschaft?

Die Positionen sind gespalten. SPD, Linke und Grüne befürworten die Abschaffung, die Union steht der Idee eher kritisch gegenüber. Die AfD will Minijobs ausweiten. Auf Koalitionsebene blieb die Entscheidung offen; ein Kompromiss erhöhte zunächst nur den Steueranteil der pauschalen Arbeitgeberabgabe von 2 % auf 5 % aus haushaltspolitischen Gründen. Verbände wie Dehoga warnen vor personellen Engpässen und höheren Preisen, sollte das Modell wegfallen.

Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

Befürworter sehen in einer Abschaffung einen Weg zu besserer Absicherung und geringerem Altersarmutsrisiko, insbesondere für Frauen. Kritiker betonen den Verlust flexibler Beschäftigungsformen und die Gefahr, dass kleine Betriebe Belastungen nicht tragen können. Die Rentenkommission argumentiert zudem, dass bestehende steuerliche und versicherungstechnische Anreize derzeit kaum Anreize für längere Erwerbsbeteiligung setzen.

Die Debatte ist damit offen: Es geht nicht nur um eine technische Anpassung des Sozialversicherungsrechts, sondern um Fragen von Arbeitsmarktstruktur, sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Praktikabilität. Ob und wie eine Umsetzung erfolgt, bleibt eine politische Auseinandersetzung, die Arbeitgeber, Beschäftigte und Sozialpartner unmittelbar betreffen wird.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: https:
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]