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Minijobs vor dem Umbruch: Wie die Rentenreform Beschäftigte und Betriebe trifft

07. September 2026

Minijobs stehen vor grundlegendem Wandel

Berlin – Die geplante Rentenreform der Bundesregierung bringt Klarheit in vielen Punkten, lässt aber bei Minijobs eine zentrale Entscheidung offen. Für rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte und zahlreiche Betriebe geht es um Beiträge, Steuern und die Bedeutung dieser Beschäftigungsform für die Altersvorsorge.

Derzeit dürfen Minijobberinnen und Minijobber bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne Einkommensteuer oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Arbeitgeber leisten dafür pauschale Beiträge, unter anderem rund 15% in die Rentenversicherung und 13% in die Krankenversicherung. Auf dem Koalitionsgipfel verständigten sich die Parteien bisher nur auf eine Anhebung der pauschalen Lohnsteuer von 2% auf 5%, was die Arbeitgeberkosten bei einem Vollbetrag von 603 Euro deutlich erhöhen würde.

Kanzler Friedrich Merz erklärte, weitergehende Entscheidungen zu Minijobs sollten im Herbst fallen. Damit bleibt offen, ob die Empfehlung der Rentenkommission umgesetzt wird: Diese schlägt vor, Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler zu zulassen. Die Begründung lautet, aus Minijobs entstünden oft kaum Rentenansprüche, und sie hätten sich nicht als verlässlicher Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erwiesen.

Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft

  • Monika Schnitzer, Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, sieht in einer radikalen Einschränkung eine Sackgasse, weil Zweitverdienende weniger motiviert sein könnten, ihre Stunden auszuweiten und regulär versichert zu arbeiten.
  • Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles warnt, Minijobs könnten einen Anreiz liefern, auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verzichten, was besonders bei Frauen zu niedrigerer Arbeitszeit und damit geringeren Rentenansprüchen führe.
  • Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei betont das Risiko von Niedriglohn und Armutsgefährdung bei Minijobs; niedrige Beiträge bedeuten oft niedrige spätere Rentenzahlungen.
  • Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Landwirtschaft lehnen einen Wegfall ab. Sie argumentieren, dass die Flexibilität der Minijobs für ihren Betrieb unverzichtbar sei; nach Branchenangaben arbeiten in der Gastronomie etwa 1,1 Millionen Menschen auf Minijob-Basis.

Für Beschäftigte heißt das: Die große Richtung der Rentenreform steht, doch bei der alltäglichen Praxis der geringfügigen Beschäftigung bleibt die Politik vorerst uneins. Arbeitgeber sehen zusätzliche Kosten auf sich zukommen, Beschäftigte sorgen sich um langfristige Absicherung und Perspektiven.

Die Bundesregierung hat die politische Weiche gestellt, die endgültige Festlegung zu Minijobs aber auf einen späteren Termin verschoben. Arbeiternehmerinnen und Arbeitgeber sollten die anstehenden Entscheidungen im Herbst genau verfolgen, da sie konkrete Auswirkungen auf Bezahlung, Beschäftigungsmodelle und Altersvorsorge haben werden.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: merkur.de
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