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Minijobs für Rentner in Gefahr: Kommission fordert Ende des steuerlichen Sonderstatus

01. September 2026

Minijob-Sonderstatus für Rentner steht auf dem Prüfstand

Deutschlandweit empfehlen Expertinnen und Experten der Alterssicherungskommission eine umfassende Reform: Geringfügige Beschäftigungen sollen künftig regulär in die Sozialversicherung einbezogen werden und ihren bisherigen steuer- und sozialrechtlichen Sonderstatus verlieren. Betroffen wären Millionen Menschen, darunter zahlreiche Rentnerinnen und Rentner, die sich mit einem Nebenverdienst etwas dazu verdienen.

Konkret schlägt die Kommission vor, Minijobs ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Auch die bislang übliche Sonderbehandlung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die pauschale steuerliche Behandlung sollen grundsätzlich entfallen. Als Ausnahme nennt der Bericht lediglich Schülerinnen und Schüler.

Worin bestünde die Veränderung

Bisher liegt die Minijobgrenze bei 603 Euro monatlich. Arbeitgeber leisten zumeist pauschale Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Beschäftigte können sich in vielen Fällen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder für vollaltrige Altersrentnerinnen und Altersrentner gelten Sonderregeln. Nach dem Kommissionsvorschlag würden für viele aus dem Minijob sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden, mit entsprechenden Abzügen beim Nettoentgelt.

  • Minijobgrenze: offen, Kommission macht keine konkrete neue Grenze
  • Rentenversicherung: Einbeziehung ohne Befreiungsmöglichkeit vorgeschlagen
  • Kranken/Pflege/Arbeitslosenversicherung: bisheriger Sonderstatus soll entfallen, Details noch offen
  • Besteuerung: pauschale Lohnsteuer soll ggf. wegfallen oder anders geregelt werden

Was Rentnerinnen und Rentner konkret befürchten müssen

Für viele Altersrentnerinnen und Altersrentner hat der Minijob bislang den Charme, dass fast der gesamte Lohn ausgezahlt wird. Fiele dieser Vorteil weg und wären reguläre Arbeitnehmerbeiträge fällig, könnte das verfügbare Einkommen deutlich schrumpfen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die gesetzliche Altersrente nicht automatisch kürzt: Seit 2023 gilt für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Der mögliche Verlust ergäbe sich durch Abzüge vom Arbeitslohn, nicht durch eine Rentenkürzung.

Besondere Gruppen und Unsicherheiten

Vorgezogene Altersrentnerinnen und Altersrentner wären von einer Abschaffung der Befreiungsmöglichkeit besonders betroffen, weil sie bislang oft ohne eigenen Rentenbeitrag arbeiten konnten. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner unterliegen weiterhin besonderen Hinzuverdienstgrenzen, die von der Kommissionsempfehlung nicht grundlegend verändert werden sollen. Für Hinterbliebene und Beziehende von Grundsicherung könnten sich durch eine andere Abrechnungsweise ebenfalls neue Nachweis- und Anrechnungsfragen ergeben.

Steuerliche Zusatzbelastung in Sicht

Unabhängig von der Einbeziehung in die Sozialversicherung hat die Koalition eine Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent vorgeschlagen. Sollte diese Änderung kommen und vom Arbeitgeber nicht vollständig übernommen werden, würde das die Auszahlungen weiterer Rentnerinnen und Rentner reduzieren.

Politischer Widerstand und der weitere Weg

Die Bundesregierung plant, die Empfehlungen der Kommission in ein Gesetzespaket zu überführen. Innerhalb der Koalition und von Seiten der Arbeitgeberverbände gibt es jedoch erheblichen Widerstand. Branchen wie Gastronomie, Handel und Landwirtschaft warnen vor höheren Kosten und einem Verlust an Flexibilität. Befürworterinnen und Befürworter der Reform betonen dagegen die bessere soziale Absicherung und mögliche zusätzliche Rentenansprüche durch Beitragszahlungen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes ändert sich rechtlich noch nichts. Bestehende Minijobs können vorerst weitergeführt werden, Arbeitgeber dürfen nach geltendem Recht keine zusätzlichen Beiträge einbehalten. Ratsam ist es dennoch, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen zu prüfen, Nachweise aufzubewahren und das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam zu verfolgen. Erst der verabschiedete Gesetzestext wird Klarheit über Beitragssätze, Ausnahmeregeln oder Übergangsfristen schaffen.

Praxisbeispiel

Ein 69 Jahre alter Mann arbeitet in einem Supermarkt und verdient 603 Euro im Monat. Solange der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt und keine Arbeitnehmerbeiträge fällig werden, erhält er derzeit den vollen Betrag. Würde der Sonderstatus aufgehoben und Arbeitgeber nähmen Arbeitnehmerbeiträge oder Steuern vom Lohn ab, könnte sein verfügbares Einkommen merklich sinken, obwohl seine Altersrente unberührt bliebe.

Fazit: Die Empfehlung der Alterssicherungskommission bedeutet eine grundlegende Debatte über die Zukunft der Minijobs in Deutschland. Für viele Rentnerinnen und Rentner steht prinzipiell die Möglichkeit zu arbeiten nicht zur Disposition, wohl aber die Frage, wie viel von dem Verdienten am Ende tatsächlich übrig bleibt.

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