Minijobs bleiben erhalten, werden aber spürbar teurer
Minijobs bleiben, Arbeitgeber tragen die Mehrkosten
Berlin. Die Regierung hat den grundsätzlichen Bestand des Minijob-Modells vorerst gesichert, zugleich aber eine Reihe von Änderungen beschlossen, die vor allem Arbeitgeber finanziell stärker belasten werden. Ab 2027 treten mehrere Anpassungen in Kraft, die das Nebenjobmodell verändern.
Das Bundeskabinett verabschiedete einen Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, der die bisherige Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts anheben will. Parallel soll der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs voraussichtlich von 13 auf etwa 17,5 Prozent steigen. Da die Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung von 603 Euro im Jahr 2026 auf 633 Euro im Jahr 2027.
Für Beschäftigte bedeuten die Änderungen nicht automatisch geringeren Nettoverdienst. Die höheren Pauschalabgaben werden zunächst Arbeitgeberseitig fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann wirtschaftlicher Druck dazu führen, dass Arbeitgeber Teile der Mehrkosten weitergeben. Unabhängig davon bleibt die Rentenversicherung relevant: Wer nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, zahlt im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent des Verdienstes selbst.
Zur Debatte steht zudem eine mögliche Belastung durch die Pflegeversicherung. Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber künftig auch auf Minijob-Verdienste den vollen Pflegeversicherungsbeitrag entrichten. Bei einem Monatsverdienst von 633 Euro wären das rund 22,79 Euro zusätzlich. Diese Änderung ist bislang nicht beschlossen und bleibt Gegenstand weiterer Beratungen.
Bereits umgesetzt ist seit dem 1. Juli 2026 eine Regelung zur Rentenversicherung: Minijobberinnen und Minijobber können eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben. Der Widerruf ist schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber zu stellen und gilt ab dem Monat nach Antragstellung.
In der Summe bleibt das Modell der geringfügigen Beschäftigung bestehen, wandelt sich aber schrittweise. Der Kompromiss verschiebt die grundsätzliche Frage, wie viel sozialen Schutz flexible Nebenjobs bieten sollen, in mehrere Etappen. Arbeitgeber müssen mit konkreten Mehrkosten rechnen, Beschäftigte behalten die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigung, sehen sich aber möglichen indirekten Effekten gegenüber.