Minijobber können Befreiung von Rentenversicherung seit Juli zurücknehmen
Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherung nun aufheben
Berlin — Seit dem 1. Juli 2026 haben geringfügig Beschäftigte erstmals die Möglichkeit, eine zuvor beantragte Befreiung von der Rentenversicherung wieder aufzuheben. Die Deutsche Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale erklärten die neuen Abläufe und Fristen, mit denen Betroffene ihre Entscheidung künftig revidieren können.
Bereits zum Jahresanfang stieg die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro, gekoppelt an den gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Frage, ob Minijobber Rentenbeiträge zahlen oder sich befreien lassen, bleibt jedoch für viele von Bedeutung, weil die Entscheidung langfristige Folgen für Rentenansprüche und Sozialleistungen haben kann.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Bislang galt: Wer sich zu Beginn einer geringfügigen Beschäftigung von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Neu ist nun, dass die Aufhebung der Befreiung künftig möglich ist. Wichtige Eckpunkte sind:
- Die Aufhebung muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden.
- Die Änderung gilt erst ab dem Monat nach Antragstellung und wirkt nicht rückwirkend.
- Bei mehreren Minijobs greift die Aufhebung für alle Beschäftigungen gleichzeitig; jeder Arbeitgeber meldet die neue Versicherungspflicht.
- Eine erneute Befreiung in demselben Minijob ist danach nicht mehr möglich.
Formales und Fristen
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Eingang des Aufhebungsantrags zu dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen zu vermerken. Die Minijob-Zentrale wird über die Aufhebung informiert; wenn sie nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt die Befreiung als aufgehoben. Die Folge ist, dass der Minijobber ab dem Wirksamkeitsmonat wieder seinen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlt.
Warum Beiträge trotz niedrigem Verdienst oft sinnvoll sind
Die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung weisen darauf hin, dass mit einer Befreiung auch auf Ansprüche verzichtet wird. Wer Beiträge zahlt, sammelt Wartezeiten und rentenrechtliche Zeiten, kann Ansprüche auf Reha und Übergangsgeld sichern und erhält bei längerer Einzahlung auch einen geringen Rentenzuwachs. Zur Einordnung: Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Minijob nach Angaben der DRV derzeit um etwa fünf Euro.
- Anrechnung auf die gesetzliche Rente und Erwerb von Wartezeiten
- Möglichkeit der staatlichen Förderung privater Altersvorsorge
- Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
- Absicherung durch Übergangsgeld bei medizinischer Reha
Blick in die Reformdebatte
Parallel läuft auf Bundesebene die Diskussion über eine umfassendere Rentenreform. Die von der Alterssicherungskommission vorgelegten Empfehlungen enthalten auch Vorschläge, den Sonderstatus von Minijobs zu überdenken und die Opt-out-Möglichkeit abzuschaffen. Sollten solche Vorschläge umgesetzt werden, würde das den Charakter vieler Minijobs grundlegend verändern. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, ein Reformpaket voranzubringen; nach öffentlichen Äußerungen Merzens ist eine vollständige Abschaffung der Minijobs derzeit nicht geplant, wohl aber eine Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen wie Schülern, Studierenden und Rentnern.
Beratung lohnt sich: Die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung raten Betroffenen, die Vor- und Nachteile einer Aufhebung sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor sie den formalen Schritt beim Arbeitgeber einleiten.