Minijob und Grundsicherung: Wie sich der Zuverdienst seit 2026 verändert hat
Mehr Verdienst durch Minijob, aber nicht alles bleibt im Portemonnaie
Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 angehoben und hat die Schwelle für geringfügige Beschäftigungen nach oben verschoben. Das schafft für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung einerseits zusätzliche Einnahmechancen, bringt andererseits aber auch neue Abrechnungsfragen und Risiken mit sich.
Was hat sich konkret geändert
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Jahresbeginn 13,90 Euro. Dadurch stieg die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Praktisch bedeutet das: Aus 556-Euro-Jobs wurden 603-Euro-Jobs. Für rund sechs Millionen Beschäftigte hat das unmittelbare Folgen, nicht zuletzt für Menschen, die auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
So wirkt sich ein Minijob auf die Grundsicherung aus
Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird bei der Berechnung der Grundsicherung angerechnet, weil der Bedarf durch eigenes Einkommen sinkt. Um Arbeit dennoch zu lohnen, bestehen gestaffelte Freibeträge:
- Die ersten 100 Euro bleiben vollständig anrechnungsfrei.
- Für Einkommen zwischen 100,01 Euro und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet.
- Für Einkommen zwischen 520,01 Euro und 1000 Euro gelten 30 Prozent Freibetrag.
Beispielrechnung: Wer die volle Minijob-Grenze von 603 Euro ausschöpft, hat einen anrechnungsfreien Betrag von 208,90 Euro. Das setzt sich zusammen aus den ersten 100 Euro, plus 84 Euro (20 Prozent des Bereichs bis 520 Euro) und 24,90 Euro (30 Prozent des Betrags zwischen 520 und 603 Euro). Auf die verbleibenden 394,10 Euro wird die Grundsicherung angerechnet und mindert somit den Leistungsanspruch.
Chancen und Fallstricke
In der Summe kann die Kombination aus höherem Mindestlohn und oberer Minijob-Grenze zu einem leichten Nettozuwachs führen, weil mehr Brutto in die Tasche kommt. Allerdings wirken sich Beitragszahlungen und das Überschreiten der Minijob-Grenze in den sogenannten Übergangsbereich unterschiedlich aus. Verdient jemand regelmäßig mehr als 603 Euro, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig; der Übergangsbereich reicht bis 2000 Euro. Das bringt zwar bessere Versicherungsansprüche, schränkt aber das verfügbare Nettoeinkommen ein.
Ein weiteres Risiko sind schwankende Einnahmen: Die Grundsicherung wird im Voraus gezahlt. Wenn nachträglich höhere Einkünfte festgestellt werden, können Rückforderungen drohen. Deshalb ist es wichtig, Veränderungen beim Einkommen sofort dem Jobcenter zu melden.
Praxisempfehlungen
- Vor Aufnahme oder Ausweitung eines Minijobs die individuellen Auswirkungen mit dem Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle klären.
- Verdienstnachweise sorgfältig aufbewahren und Einkommensänderungen umgehend melden, um Rückforderungen zu vermeiden.
- Bei Planung eines Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Auswirkungen auf Netto, Renten- und Krankenversicherung bedenken.
Die Reformen seit 2026 eröffnen neue Möglichkeiten für Zuverdienst, zugleich erfordern sie aber genaues Hinschauen und gute Beratung, damit Arbeit tatsächlich zu mehr Netto vom Brutto führt.