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Minijob und Bürgergeld 2026: Mehr Verdienst durch höhere Grenze, aber auch neue Fallstricke

13. März 2026

Mehr Verdienst durch Minijob, aber auch höhere Anrechnungen und Rückforderungsrisiko

Berlin — Zum 1. Januar 2026 hat der gestiegene Mindestlohn die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigungen erhöht. Für viele Menschen mit Bürgergeld eröffnet das Chancen auf ein spürbar höheres Nettoeinkommen, gleichzeitig wachsen aber auch bürokratische Pflichten und das Risiko von Rückforderungen.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf 13,90 Euro angehoben. Die Folge: Die Verdienstobergrenze für Minijobs stieg laut Bundesagentur für Arbeit von 556 Euro auf 603 Euro im Monat. Praktisch bedeutet das, dass aus den bisherigen 556-Euro-Jobs jetzt 603-Euro-Jobs geworden sind und deutlich mehr Beschäftigte von der Anpassung betroffen sind.

Wie sich das auf das Bürgergeld auswirkt

Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei arbeitet, gilt als weniger hilfebedürftig. Deshalb wird ein Teil des Einkommens aus einer geringfügigen Beschäftigung auf die Leistung angerechnet. Um Arbeit dennoch attraktiv zu halten, gelten Freibeträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt das System so:

  • Die ersten 100 Euro monatlich bleiben vollständig anrechnungsfrei.
  • Für den Verdienst zwischen 100 Euro und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet.
  • Für den Verdienst zwischen 520 Euro und 1000 Euro gilt ein Freibetrag von 30 Prozent.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Wer den neuen Maximalbetrag von 603 Euro verdient, profitiert rechnerisch von einem anrechnungsfreien Betrag von 208,90 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus 100 Euro plus 84 Euro aus dem 20-Prozent-Bereich und 24,90 Euro aus dem 30-Prozent-Bereich. Die übrigen 394,10 Euro würden dagegen auf das Bürgergeld angerechnet und mindern somit die Leistung.

Vor- und Nachteile der Veränderung

Die Anhebung der Minijob-Grenze kann sich für Bedürftige lohnen: Relativ betrachtet bleibt nach Abzug der Anrechnung mehr Netto im Portemonnaie als zuvor. Berechnungen zeigen, dass Personen, die an der Monatsgrenze arbeiten, in diesem Jahr rund 47 Euro mehr verdienen können als 2025, wovon nach Anrechnung etwa 14 Euro netto zusätzlich übrigbleiben könnten.

Auf der anderen Seite hat die neue Grenze den sogenannten Übergangsbereich verschoben. Verdient jemand regelmäßig mehr als 603 Euro, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das bringt zwar Ansprüche auf Renten und andere Leistungen, verringert aber das monatliche Nettogehalt durch Abgaben.

Ein weiteres Risiko ist die Volatilität von Minijobs. Schwankende Einkünfte können zu Nachforderungen führen, weil das Bürgergeld im Voraus gezahlt wird. Die Bundesagentur für Arbeit rät deshalb, Einkommensänderungen umgehend dem Jobcenter zu melden, um Nachzahlungen und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

Blick nach vorn

Unabhängig von der Lohnanpassung hat der Bundestag am 5. März 2026 eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Das Bürgergeld soll künftig «Grundsicherung für Arbeitssuchende» heißen, die Geldleistung künftig «Grundsicherungsgeld». Die Neuregelung, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, bringt unter anderem strengere Sanktionsmöglichkeiten, aber auch weitere Änderungen, die Leistungsempfängerinnen und -empfänger betreffen werden. Betroffene sollten sich rechtzeitig informieren und Änderungen des Einkommens dem Jobcenter melden.

Kurz und knapp: Höherer Mindestlohn bedeutet mehr Spielraum für Minijobberinnen und Minijobber mit Bürgergeld, aber Arbeit bleibt mit Pflichten verbunden. Genaues Rechnen und rechtzeitige Information an die Behörden sind jetzt wichtiger denn je.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: suedkurier.de

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