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Minijob-Reform 2027: Höhere Abgaben und mehr Pflichtbeiträge setzen Millionen unter Druck

28. September 2026

Minijobs stehen vor grundlegenden Änderungen und führen zu spürbaren Mehrkosten für Arbeitgeber

Berlin — Im kommenden Jahr könnten Millionen Menschen in Deutschland eine deutlich veränderte Arbeitsrealität erleben: Die politisch geplante Neuordnung der Minijobs soll 2027 in Kraft treten und bringt spürbar höhere Arbeitgeberkosten und mögliche Eingriffe in den Sonderstatus dieser Beschäftigungsform mit sich. Die Bundesregierung berät die Rentenreform im Herbst, und die Entscheidung dürfte direkte Folgen für fast sieben Millionen Minijobbende haben.

Fest steht bereits: Selbst wenn das Modell Minijob erhalten bleibt, wird es teurer. Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung soll zum 1. Januar 2027 von aktuell 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent steigen. Parallel plant die Koalition, die Pauschalsteuer von bisher 2 Prozent auf 5 Prozent anzuheben. Im Entwurf zur Pflegeneuordnung ist zudem ein pauschaler Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung vorgesehen. Dazu kommen ein höherer Mindestlohn und die Anhebung der Verdienstgrenze.

Was konkret steigen würde

  • Mindestlohn: Anstieg von 13,90 Euro auf 14,60 Euro
  • Höchstverdienst im Minijob: Erhöhung von 603 Euro auf 633 Euro pro Monat
  • Pauschalsteuer für Arbeitgeber: geplant 2 Prozent auf 5 Prozent
  • Pauschaler Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung: geplant von 13 Prozent auf ca. 17,5 Prozent
  • Geplante pauschale Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (Referentenentwurf)

Unklar ist weiterhin die Zukunft der pauschalen Rentenabgabe. Aktuell zahlen Arbeitgeber für Minijobbende, die sich von der Rentenversicherung befreien lassen, einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent. Die Rentenkommission hat jedoch empfohlen, den sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen, um die Einnahmen in der Rentenversicherung zu stärken. Ab dem 1. Juli 2026 besteht bereits die Möglichkeit, die Befreiung von der Rentenversicherung einmalig rückgängig zu machen; das würde die Betroffenen wieder rentenversicherungspflichtig machen.

Reaktionen aus Handel, Gastgewerbe und Handwerk

Vertreter des Einzelhandels warnen vor den Folgen: Der Verband sieht Hunderttausende Beschäftigte und zahlreiche Unternehmen in der Branche auf den Fortbestand der Minijobs angewiesen. Im Gastgewerbe und im Handwerk herrscht ähnliche Sorge. Dort gelten Minijobs als flexible Personalreserve, die gerade in saisonalen und serviceintensiven Branchen unverzichtbar ist.

Gewerkschaften sehen dagegen Vorteile in einer stärkeren Einbindung in die Sozialversicherung: Höhere Beiträge könnten zu besseren Rentenansprüchen und mehr sozialer Absicherung führen. Kritiker der Abschaffung befürchten hingegen, dass bürokratische Hürden und höhere Lohnkosten Schwarzarbeit begünstigen und vielen Menschen die unkomplexe Nebenverdienstmöglichkeit entzogen wird. Rund 56 Prozent der Minijobbenden sind Frauen, was die Debatte auch zu einer Geschlechterfrage macht.

Was nun auf Betroffene zukommt

Für Arbeitgeber bedeutet die Reformplanung zunächst steigende Personalkosten und die Notwendigkeit, Beschäftigungsmodelle zu prüfen. Für Minijobbende hingegen könnte sich die Perspektive verlängern: Wer künftig Beiträge in die Rentenversicherung zahlt, sammelt mehr Ansprüche und reduziert das Risiko von Altersarmut. Ob viele Betroffene freiwillig auf Teile ihres knappen Einkommens verzichten, um Rentenansprüche aufzubauen, ist aber offen.

Der Herbst 2026 wird zur Entscheidungsphase: Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen die Vorschläge beraten und beschließen. Bis dahin bleibt vieles ungewiss, zugleich wächst der Druck auf Politik und Sozialpartner, eine Lösung zu finden, die Beschäftigung und soziale Absicherung in Einklang bringt.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: infranken.de
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