newsbezeichnung

Minijob bleibt, wird aber teurer: Die Folgen des Koalitions-Kompromisses für Beschäftigte

16. August 2026

Minijob bleibt bestehen, doch Arbeitgeber zahlen künftig mehr

Der Koalitionsausschuss hat entschieden: Das Minijob-Modell wird nicht abgeschafft, aber deutlich teurer für Unternehmen. Für rund 6,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland bedeutet das: Kein sofortiges Aus, aber steigende Abgaben und neue Unsicherheiten für die Zukunftsvorsorge.

Am 2. Juli 2026 hat die Regierung eine abgeschwächte Fassung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission übernommen. Statt der ursprünglich vorgeschlagenen umfassenden Abschaffung der Beitragsfreiheit gilt nun ein moderateres Paket: Die Pauschalsteuer auf Minijobs steigt ab 2027 von 2 auf 5 Prozent. Für gewerbliche Minijobs erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung ab 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent – eine Änderung, die bereits gesetzlich geregelt ist.

Wichtig zu wissen ist, dass Pauschalsteuer und Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber getragen werden. Das unmittelbare Netto der Minijobberinnen und Minijobber bleibt damit zunächst unverändert. Anders verhält es sich bei der freiwilligen Eigenbeteiligung zur Rentenversicherung: Diese wird direkt vom Verdienst abgezogen, sofern Beschäftigte nicht befreit sind.

Warum die Änderungen diskutiert wurden

Die Rentenkommission hatte mit der Aussage «Die Beitragsfreiheit soll künftig ausschließlich auf Schüler begrenzt werden» für eine breite Debatte gesorgt. Ziel der Kommission war es, Beschäftigte aus der sogenannten Minijob-Falle zu holen und durch höhere Sozialabgaben echte Absicherung zu schaffen. Die Empfehlung sah vor, die Sozialabgaben für Minijobs ab 2027 deutlich anzuheben, um das Rentensystem zu entlasten und Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro zu erzielen. Der Koalitionsausschuss hat diesen radikalen Kurs jedoch nicht vollständig übernommen.

Rentenansprüche und die Option zur Rückkehr

Seit dem 1. Juli 2026 besteht eine Änderung im § 6 SGB VI: Minijobberinnen und Minijobber können einmalig in die volle Rentenversicherung zurückkehren. Wer diese Option nutzt, erwirbt wieder volle Ansprüche auf Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung und anrechenbare Wartezeiten. Aktuelle Zahlen zeigen, dass heute nur etwa 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber sowie 11,3 Prozent der Minijobs in Privathaushalten aktiv in die Rentenversicherung einzahlen; der Rest hat sich befreien lassen.

Die Rückkehr ist freiwillig und unwiderruflich: Wer sich einmal zur Versicherungspflicht entscheidet, kann diese Entscheidung nicht rückgängig machen. Betroffene müssen einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen; dieser leitet den Antrag an die Minijob-Zentrale weiter. Bei einem Verdienst nahe der Verdienstgrenze von 603 Euro entspricht die Eigenbeteiligung zur Rentenversicherung rund 21,71 Euro monatlich.

Was Beschäftigte jetzt bedenken sollten

  • Kurzfristig ändert sich für viele Minijobberinnen und Minijobber das Netto kaum, weil die neuen Abgaben Arbeitgeber betreffen.
  • Mittel- bis langfristig könnte die Reform die Attraktivität mancher Minijobs verringern, Arbeitgeberkosten steigen und damit potenziell Arbeitsplätze gefährdet werden.
  • Die zentrale politische Frage bleibt: Wer trägt die Kosten eines Systems, das der Staat selbst geschaffen hat und das über Jahrzehnte Flexibilität über sozialen Schutz gestellt hat?

Deutschlandweit sind Millionen Menschen betroffen: Frauen, die Familie und Beruf verbinden, Rentnerinnen und Rentner, die aufstocken, sowie Studierende mit Nebenverdienst. Der Kompromiss verschiebt die Debatte in den Herbst 2026, wenn die umfassendere Reform wieder auf die Agenda kommt. Bis dahin bleibt die Lage für viele Beschäftigte von Unsicherheit geprägt.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: https:
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: 1a-sites-jobs - - [Bildnachweis]