Minijob als Nebenbeschäftigung: Wann Rentenversicherungsbeiträge sinnvoll sind
Abwägen statt Automatismus: Wann Pflichtbeiträge im Minijob Vorteile bringen
Viele Beschäftigte mit einem Minijob als Nebenarbeit stehen vor der Frage, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen sollen. Rund 80 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten verzichten aktuell auf eigene Pflichtbeiträge. Das spart kurzfristig Nettolohn, kann aber langfristig Ansprüche und Zuschläge beeinflussen.
Wie sich Beiträge im Minijob berechnen
Bei einem versicherungspflichtigen Minijob entstehen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 18,6 Prozent des Arbeitsentgelts. Davon trägt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, der Arbeitnehmer zahlt 3,6 Prozent. Wird eine Befreiung erklärt, entfällt der Arbeitnehmeranteil; der Arbeitgeber leistet jedoch weiterhin Pauschalbeiträge.
Welche Leistungen dadurch erworben werden
Wer Pflichtbeiträge leistet, erwirbt Rentenansprüche und andere Versicherungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitation oder auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Ansprüche bestehen auch bei vergleichsweise geringen Einkommen aus einem Minijob.
Besonderer Effekt bei Kinderberücksichtigungszeiten
Für Eltern kann die Beitragspflicht im Minijob besonders wertvoll sein. Beiträge aus einem versicherungspflichtigen Minijob werden zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes für die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit aufgewertet. Das bedeutet, dass ein Minijob mit dem derzeitigen Höchstbetrag bei der Rentenberechnung so gewertet werden kann, als hätte der oder die Beschäftigte deutlich mehr verdient. Das erhöht die spätere Rentenzahlung messbar.
Auswirkungen auf den Anspruch auf Grundrente
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären Rente für Personen mit langen Versicherungslaufzeiten und niedrigen Einkommen. Für die Anrechnung von Grundrentenzeiten zählen insbesondere Zeiten mit Pflichtbeiträgen. Wer zusätzliche rentenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorweisen kann, verbessert damit seine Chancen auf Anspruch und Höhe eines Zuschlags.
Wann die Befreiung vom Vorteil ist
Ob eine Befreiung ratsam ist, hängt vom individuellen Gesamtbild ab. Wer bereits über die Hauptbeschäftigung umfassend Pflichtbeiträge zahlt, sichert sich durch die Hauptversicherung oft bereits alle Leistungsansprüche. In solchen Fällen kann die Befreiung im Minijob finanziell sinnvoll sein, weil netto mehr vom Verdienst bleibt. Anders sieht es aus, wenn zusätzliche Entgeltzeiten oder spezielle Aufwertungen durch Kinderberücksichtigungszeiten relevant sind.
Praktische Hinweise und Fristen
- Der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist beim Arbeitgeber zu stellen und wirkt bindend für die Dauer des Minijobs. Ab dem 1. Juli 2026 wird es erstmals möglich sein, eine einmal erteilte Befreiung unter bestimmten Bedingungen wieder aufzuheben.
- Entscheidungen sollten nicht pauschal getroffen werden. Die individuelle Auswirkung auf Rentenansprüche, Grundrente und mögliche Aufwertungen durch Kinderzeiten variiert stark.
- Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch den Rentenversicherungsträger oder eine unabhängige Rentenberatung.
Fazit: Der Verzicht auf eigene Rentenbeiträge im Minijob ist kurzfristig attraktiv, kann aber langfristig Nachteile bringen, insbesondere für Eltern und Versicherte mit lückenhaften Versicherungszeiten. Eine fundierte Einzelfallprüfung ist ratsam, bevor die Entscheidung getroffen wird.
Gilt Deutschlandweit.

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