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Mehr Netto trotz Nullrunde: Was der neue 603-Euro-Minijob für Grundsicherungsempfänger bedeutet

09. September 2026

Mehr Einkommen durch Minijob, aber nicht ohne Abzüge

Deutschlandweit sorgt die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 für eine Anpassung bei geringfügigen Beschäftigungen: Aus den bisherigen 556-Euro-Jobs wurden 603-Euro-Jobs. Für Beziehende von Grundsicherung bedeutet das neue Chancen, zugleich aber auch Fallstricke, die es zu kennen gilt.

Der Mindestlohn stieg auf 13,90 Euro. Damit wuchs die gesetzliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhalten für geleistete Arbeit in der Regel weniger Leistung, weil das Einkommen angerechnet wird. Damit sich Arbeit trotzdem lohnt, greifen gestaffelte Freibeträge.

Wie die Anrechnung funktioniert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht Freibeträge vor, damit Erwerbstätige netto besser dastehen als Nichterwerbstätige. Wichtigste Regeln:

  • Die ersten 100 Euro eines Erwerbseinkommens bleiben komplett anrechnungsfrei.
  • Für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet.
  • Für Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent nicht angerechnet.

Ein Rechenbeispiel macht die Wirkung deutlich: Wer den Minijob voll ausschöpft und monatlich 603 Euro verdient, kann mit einem anrechnungsfreien Betrag von 208,90 Euro rechnen. Das setzt sich zusammen aus 100 Euro plus 84 Euro aus dem 20-Prozent-Bereich und 24,90 Euro aus dem 30-Prozent-Bereich. Die verbleibenden 394,10 Euro werden auf die Grundsicherung angerechnet und reduzieren den Leistungsanspruch entsprechend.

Chancen, Risiken und der Übergangsbereich

Die Kombination aus höherem Mindestlohn und höherer Minijob-Grenze kann sich insgesamt positiv auswirken: Rechengrößen zeigen, dass Beziehende an der Minijob-Grenze in diesem Jahr mehr auf dem Konto haben können als 2025. Gleichzeitig verschiebt die Anhebung die Schwelle in den sogenannten Übergangsbereich: Verdient jemand regelmäßig mehr als 603 Euro, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das bringt zwar Versicherungsansprüche, führt aber auch zu Abzügen durch Sozialversicherungsbeiträge.

Ein besonderes Risiko sind schwankende Einkünfte. Die Grundsicherung wird im Voraus gezahlt; spätere Mehreinnahmen können Rückforderungen nach sich ziehen. Die Bundesagentur für Arbeit rät daher, Änderungen beim Einkommen umgehend dem zuständigen Jobcenter zu melden.

Zusatzinfo: Bestimmte Regelungen der neuen Grundsicherung sollen schrittweise umgesetzt werden, eine Regelung zur gezielteren Unterstützung junger Menschen ist für August 2027 vorgesehen.

Ort: Deutschlandweit

Der Bericht stützt eine Nachricht von: suedkurier.de
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