Koalition bewahrt Minijob für Rentnerinnen und Rentner – Pauschalsteuer bleibt offen
Bundesregierung lässt Sonderstatus für Rentner im Minijob vorerst bestehen
Berlin, 29. August 2026 — Die Koalition hat Anfang August entschieden, die umstrittene Empfehlung der Alterssicherungskommission, den Sonderstatus von Minijobs für Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen, nicht weiterzuverfolgen. Damit bleibt Betroffenen eine zentrale Absicherung erhalten, während andere Vorschläge der Kommission weiter geprüft werden.
Entscheidung und Hintergründe
Im Abschlussbericht der Alterssicherungskommission waren 33 Reformvorschläge enthalten, darunter die Idee, Minijobs durchgängig in die Rentenversicherung einzubeziehen. Innerhalb der Koalition gab es frühzeitig Widerstand gegen eine Abschaffung des Sonderstatus für Ruheständler. CSU-Chef Markus Söder positionierte sich deutlich dagegen, Bundeskanzler Friedrich Merz signalisierte zunächst Offenheit, bevor die Koalitionsspitze die Pläne für Rentnerinnen und Rentner stoppte.
Ungeklärte Frage Pauschalsteuer
Unabhängig von der Entscheidung zum Sonderstatus bleibt die angekündigte Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer für Minijobs strittig. Der Koalitionsausschuss hatte im Juli eine Anhebung von bisher 2 auf 5 Prozent beschlossen, eine formelle Verabschiedung steht jedoch noch aus. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die Änderung keine direkte Lohnkürzung, da die Pauschalsteuer vom Arbeitgeber getragen wird. Das höhere Arbeitgeberaufkommen würde bei einem Monatsverdienst von 603 Euro von rund 12 Euro auf etwa 30 Euro ansteigen.
Was Rentnerinnen und Rentner jetzt wissen sollten
- Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat; zum 1. Januar 2027 steigt sie voraussichtlich auf 633 Euro, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist.
- Altersrenten werden durch Hinzuverdienst grundsätzlich nicht gekürzt. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten jedoch spezifische Hinzuverdienstgrenzen.
- Seit dem 1. Juli 2026 kann eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob auf Antrag einmalig aufgehoben werden; der Antrag wirkt ab dem Folgemonat.
Praxisbeispiele
Eine 71-jährige Bäckereiangestellte, die bislang befreit war, kann künftig wieder eigene Beiträge in die Rentenversicherung zahlen und damit ihre spätere Rente moderat erhöhen. Ein 64-jähriger Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bleibt bei zusätzlicher Beschäftigung solange unbesorgt, wie die Jahresverdienstgrenze seiner Leistungsart nicht überschritten wird.
Ausblick
Das geplante Rentenreformpaket will die Bundesregierung nach der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag einbringen. Ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 erwartet, einzelne Bestandteile können sich bis dahin noch ändern. Betroffene sollten die weiteren Beratungen beobachten und offizielle Hinweise der Deutschen Rentenversicherung sowie des Bundesarbeitsministeriums beachten.
Fazit: Die Entscheidung bringt für Rentnerinnen und Rentner kurzfristig Entlastung und Planungssicherheit in einem zentralen Punkt. Ob die Koalition die Pauschalsteuererhöhung durchsetzt oder weitere Empfehlungen der Kommission übernimmt, bleibt eine zentrale Frage der kommenden Monate.