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Kabinett beschließt Steuerreform: Pauschalsteuer für Minijobs steigt deutlich

06. September 2026

Kabinett beschließt Steuerreform: Minijobs sollen für Arbeitgeber teurer werden

Berlin — Das Kabinett hat die von Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Steuerreform beschlossen, die in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten soll. Neben Entlastungen für Familien und einer Anhebung des Grundfreibetrags sieht das Paket auch deutlich höhere Abgaben für geringfügige Beschäftigungen vor.

Im Zentrum der Debatte steht die geplante Erhöhung der einheitlichen Pauschalsteuer für Minijobs. Bisher zahlten Arbeitgeber für solche geringfügigen Beschäftigungen zwei Prozent, künftig sind fünf Prozent vorgesehen. Formal bleibt die Besteuerung der Minijobber selbst unverändert, doch ist es bereits heute möglich, die Pauschalsteuer auf die Beschäftigten zu übertragen. In diesen Fällen würden die finanziellen Mehrbelastungen direkt bei den Arbeitnehmern ankommen.

Wesentliche Punkte der Reform in Kürze

  • Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags zum Schutz des Existenzminimums
  • Kindergeld soll steigen
  • Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70 600 Euro
  • Zusätzliche zweite Reichensteuer: Einkommen ab 280 000 Euro sollen bis zu 47 Prozent besteuert werden
  • Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent

Arbeitgeberverbände, besonders aus dem Gastgewerbe, warnen vor erheblichen Folgen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga wies bereits auf die Abhängigkeit vieler Betriebe von Minijobbern hin und forderte eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt. Kritiker sehen die Gefahr, dass Arbeitgeber Arbeitsmodelle überdenken oder Kosten an die Beschäftigten weitergeben.

Parallel wird über die Einbeziehung von Minijobbern in die Sozialversicherung diskutiert. Die Rentenkommission hatte eine Pflichtbeteiligung für geringfügig Beschäftigte empfohlen. Falls diese Empfehlung umgesetzt wird, würde das für rund sieben Millionen Minijobber eine spürbare Mehrbelastung bedeuten und die Bedeutung des Minijobs als flexibles Erwerbsformat infrage stellen. Über konkrete Entscheidungen in dieser Sache soll im Zuge der anstehenden Rentenreform im Herbst 2026 entschieden werden.

Finanzminister Klingbeil betont, die Reform sei ein ausgewogenes Paket: Entlastungen für viele Bürgerinnen und Bürger stünden höheren Belastungen für Spitzenverdiener und punktuellen Anpassungen gegenüber. Für Branchen mit hohem Anteil geringfügig Beschäftigter bleiben jedoch schwierige Diskussionen und Umsetzungsschritte zu erwarten.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: t-online.de
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